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Daten vom Acker und aus dem Stall gehören den Bauern!

Seit 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Während dadurch in vielen Bereichen transparenter wird, wer Daten speichert und wie diese genutzt werden, stellt sich bei der Digitalisierung auf dem Bauernhof oftmals noch die Frage nach der Datenhoheit.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Während dadurch in vielen Bereichen transparenter wird, wer Daten speichert und wie diese genutzt werden, stellt sich bei der Digitalisierung auf dem Bauernhof oftmals noch die Frage nach der Datenhoheit.


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„Durch den Einsatz von moderner Technik auf dem Acker oder im Stall entstehen große Datenmengen“, sagt Georg Wimmer, Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbandes. „Der Datenschutz muss auch für Daten vom Acker und aus dem Stall gelten. Und zwar ohne Wenn und Aber!“


Bereits heute wird in der Land- und Forstwirtschaft intelligente Roboter-, Sensor- und Satellitentechnik in Kombination mit modernen Smartphones, Tablets und Apps eingesetzt. So werden bei der täglichen Arbeit auf den Bauernhöfen viele Informationen erfasst, es entstehen umfangreiche Datensammlungen über landwirtschaftliche Betriebe.


„Diese Daten sind Eigentum des Bauern. Selbst wenn sie automatisiert erfasst und auf Servern gespeichert werden, muss der Landwirt jederzeit die volle Kontrolle über diese Daten behalten. Er braucht vollständigen Zugang zu den Daten und eine Weitergabe an Dritte darf es nur mit ausdrücklicher und aktiver Zustimmung geben“, fordert Wimmer. „Weder Hersteller, noch Dienstleister – oder gar der Staat dürfen die Daten zu Überwachungs- oder Kontrollzwecken missbrauchen!“


Alle betriebsrelevanten Daten, die eine Identifikation der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschafter zulassen, sind nach Auffassung des Bayerischen Bauernverbandes personenbezogene Daten. Bei Erhebung, Nutzung oder Weitergabe dieser Daten ist eine aktive Zustimmung durch den Betriebsleiter (zum Beispiel durch eine ausdrückliche Vereinbarung oder Erklärung) notwendig. Der Verwendungszweck sowie ein möglicher wirtschaftlicher Nutzen aus der Verwertung oder Weitergabe dieser Daten sind dabei offenzulegen.



Um einen sicheren Umgang mit Daten zu gewährleisten, haben der Bauernverband, der Maschinenring, die Lohnunternehmer, die DLG, der Raiffeisenverband, LandBauTechnik und VDMA eine gemeinsame Branchenempfehlung auf den Weg gebracht. Sie gibt einen konkreten Rahmen für die Erhebung, Nutzung und den Austausch digitaler Betriebsdaten in der Land- und Forstwirtschaft vor.



Diese gemeinsame Empfehlung soll dem Landwirt im Umgang mit seinen Wirtschaftspartnern die Rechte an seinen Daten sichern und Transparenz über erfasste Daten, ihre Verarbeitung und Nutzung gewährleisten.


Die Branchenempfehlung finden Sie unter:

www.bauernverband.de/datenhoheit-branchenempfehlung-2018.


Die aktuelle Position des Bayerischen Bauernverbandes zur Digitalisierung finden Sie unterwww.BayerischerBauernVerband.de/Digitalisierung

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