Alle Tierhalter, auch Hobbyhalter, müssen ihre Tierbestände jetzt wieder der Tierseuchenkasse (TSK) melden, damit sie im Seuchenfall mit einer Entschädigung rechnen können. Das aktuelle Geschehen zur Vogelgrippe belegt laut dem Landvolk, wie überraschend Krankheitserreger gesunde Tierbestände infizieren können. Die Tierhalter erhalten eine Aufforderung der Tierseuchenkasse, können ihre Meldung aber auch online erledigen.
Erfreulich für die Tierhalter ist die Tatsache, dass die Beiträge für Rinder, Pferde und einige Geflügelarten gesenkt werden konnten, Halter von Schweinen, Schafen und Ziegen müssen stabile Beiträge einplanen, bei Puten und Enten dagegen steigt der Beitrag etwas an. Die Beitragskalkulation wird nach Angaben der Tierseuchenkasse maßgeblich durch steigende Kosten bei der Tierkörperbeseitigung sowie sinkende Zinseinnahmen beeinflusst. Bei den verschiedenen Tierarten spielen zudem spezielle Vorsorgemaßnahmen oder andere tierartenspezifische Kosten wie beispielsweise Ohrmarken oder andere Kennzeichnungssysteme eine Rolle, sie fließen in die Beitragsberechnung mit ein.
Halter kleiner Bestände müssen einen Mindestbetrag in Höhe von zehn Euro bei Rindern, Pferden, Schweinen sowie Geflügel einplanen. 20 Euro zahlen Halter von Schafen und Ziegen. Sie müssen wegen der kostenintensiven Zuteilung von Ohrmarken und entsprechender Registrierung der Betriebe einen höheren Betrag zahlen.
Für Niedersachsen weist die Tierseuchenkasse einen Bestand von 2,7 Mio. Rindern in 22.500 Beständen sowie 10,7 Mio. Schweinen auf 16.700 Höfen und 210.000 Pferde bei 42.000 Haltern aus. Außerdem wurden 68 Mio. Masthähnchen bei 4.300 Haltern und 25 Mio. Hühner in 33.000 Betrieben gemeldet. Stichtag für die Volkszählung in den Ställen ist der 3. Januar.