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Dess: „"Dominanz in Handelsketten entgegenwirken"“

EU weist unfairen Handel in die Schranken: Das eindeutige Votum des EP-Agrarausschusses, den Landwirten und Erzeugern von Lebensmitteln in der Wertschöpfungskette einen fairen Platz einzuräumen, ist für den agrarpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im EU-Parlament, Albert Deß (CSU) zwingend geboten.

Lesezeit: 2 Minuten

Das eindeutige Votum des EP-Agrarausschusses Anfang dieser Woche, den Landwirten und Erzeugern von Lebensmitteln in der Wertschöpfungskette einen fairen Platz einzuräumen, ist für den agrarpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im EU-Parlament, Albert Deß (CSU) zwingend geboten.

 

„Es ist im Interesse aller Akteure in der Lebensmittelversorgungskette und vor allem der Verbraucher, verbindliche transparente Wettbewerbsregeln in der EU zu haben“, vertrat Deß am Dienstag in Straßburg.

 

 

Für Umwelt- und Tierschutzstandards soll der nationale Gesetzgeber zuständig sein

Die Konzentration beim Einzelhandel in der EU müsse eingeschränkt werden. Dies solle durch ein Verbot von unlauteren Praktiken in den Vertragsbeziehungen zwischen Landwirten und Handel erreicht werden.

 

 

Ziel des von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlages zur Bekämpfung eines unlauteren Wettbewerbes sei es, die Verhandlungsposition der landwirtschaftlichen Erzeuger in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zu stärken. So sei unter anderem vorgesehen, Rabatte und Listungsgebühren abzuschaffen. Gemäß dem vom EP-Berichterstatter Paolo De Castro vorgelegten Bericht, sei ebenso beschlossen worden, dass für Umwelt- und Tierschutzstandards ausschließlich der Gesetzgeber und nicht Handelsketten zuständig sein sollen in Zukunft.

 

 

„Die Richtlinie ist überfällig, schon mehrmals wurde auf die Notwendigkeit einer europäischen Gesetzgebung in diesem Bereich hingewiesen“. Albert Deß hat für die EVP-Fraktion der Europäischen Volksparteien Vorschläge eingebracht, um die Position der Landwirte gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel zu stärken.

 

 

Nach der Definition der EU-Kommission umfassen unlautere Handelspraktiken unter anderem verspätete Zahlungen, unrealistische Zahlungsziele, beschränkte Marktzugänge, einseitige oder rückwirkende Änderungen von Vertragsbedingungen, die plötzliche und unbegründete Auflösung von Verträgen sowie eine unlautere Übertragung des kommerziellen Risikos oder die Abwälzung der Transport- und Lagerhaltungskosten auf die Lieferanten, sprich Lebensmittelerzeuger.

 

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