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Alterskasse: Deutliche Entlastung für Landwirtfamilien beschlossen

Die Koalition hat im Sozialausschuss eine Änderung bei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung beschlossen, mit der hohe Beitragsbelastungen für Landwirtfamilien abgemildert werden sollen. Konkret soll die umstrittene Situation über drohende Beitragsnachforderungen bei Nebenerwerbslandwirten entschärft werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Koalition hat am Mittwoch im Sozialausschuss eine Änderung bei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung beschlossen, mit der hohe Beitragsbelastungen für Landwirtfamilien abgemildert werden sollen.

 

Konkret soll die umstrittene Situation über drohende Beitragsnachforderungen bei Nebenerwerbslandwirten entschärft werden. Ehepartner von Nebenerwerbslandwirten, die in der Vergangenheit versäumt hatten, ihre Heirat gegenüber der Alterskasse zu melden, müssen dann nicht mehr Gefahr laufen, hohe Beitragsnachzahlungen leisten zu müssen, erklären Karl Schiewerling und Franz-Josef Holzenkamp von der CDU/CSU-Fraktion.

 

Die drohende Nachzahlung hätte in Ausnahmefällen zu erheblichen Belastungen für die Familien und Höfe geführt. Dies werde nun stark abgemildert. Damit soll eine Schlechterstellung von Ehegatten, die zwischen August 2010 und Ende 2012 geheiratet haben, gegenüber anderen Paaren vermieden werden, so die beiden Politiker.


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Verpennte Frist hatte teure Folgen


Bis August 2010 war bei Eintritt der Versicherungspflicht aufgrund der Eheschließung mit einem Landwirt bei rückwirkender Feststellung der Versicherungspflicht - z. B. wegen verspäteter Meldung der Verheiratung - auch eine rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht ab dem Beginn der Versicherungspflicht möglich.

 

Die Gesetzesänderung führte ab August 2010 zu einer deutlichen Verschärfung der bestehenden Rechtslage, da eine rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht seitdem nur noch innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Versicherungspflicht durch die Eheschließung möglich war. Wurde der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht zu einem späteren Zeitpunkt gestellt, erfolgte die Befreiung erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

 

Ab dem Jahr 2013 ist die Änderung laut Schiewerling und Holzenkamp nun entschärft, da mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG) ein automatischer Datenabgleich eingeführt wurde, durch den die landwirtschaftliche Sozialversicherung auch ohne eine Meldung der Eheleute zeitnah von der Eheschließung erfährt und die Versicherungspflicht zeitnah feststellen kann.

 

„Aufgrund dieses Datenabgleichs kann die Verschärfung bei den Befreiungsfristen für Eheschließungen nun wieder zurückgenommen werden, da eine Sanktionierung verspäteter Meldung der Heirat nicht mehr unbedingt notwendig ist. Damit wird es für die Landwirte einfacher zu entscheiden, ob eine Befreiung möglich ist“, erklären die Unionspolitiker.


Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden. (ad)

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