Zwar würden die EU-Richtlinien zum Schutz von Legehennen und Mastschweinen in der Bundesrepublik im Großen und Ganzen ordentlich umgesetzt; manche Durchführungsmaßnahmen seien jedoch noch verbesserungsfähig, heißt es in einem soeben veröffentlichten FVO-Bericht zu einer im Januar dieses Jahres durchgeführten Inspektion in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. So verlange die am 4. August letzten Jahres in Kraft getretene Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für Legehennen lediglich eine Dunkelphase von mindestens acht Stunden täglich, nicht aber, dass dieser Zeitraum ununterbrochen sei. Es sei daher denkbar, dass Landwirte eine Lichtphase zwischenschalteten, um die Futteraufnahme der Tiere zu begünstigen. Gegen die EU-Vorgaben verstoße ferner die in den zwei Bundesländen verbreitete Praxis, auch bei mehrmaligen Unzulänglichkeiten nur mündliche Verwarnungen auszusprechen. Das Gemeinschaftsrecht verlange schriftliche Notifizierungen und die Ergreifung wirksamer, angemessener und abschreckender Sanktionen. Zudem seien einige Legehennenbetriebe mit einer größeren Haltungskapazität registriert, als mit der entsprechenden EU-Richtlinie vereinbar sei. (23.10.07)
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