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Deutschland besteht auf Änderungen beim Greening

Deutschland sieht weiterhin Handlungsbedarf bei der Vereinfachung der Anforderungen an ökologische Vorrangflächen innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union.

Lesezeit: 2 Minuten

Deutschland sieht weiterhin Handlungsbedarf bei der Vereinfachung der Anforderungen an ökologische Vorrangflächen innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. Nach Ansicht der Regierung sind die von Deutschland geforderte und von der Europäischen Kommission nun auch vorgesehene stärkere Harmonisierung der Anforderungen an Pufferstreifen, Feldränder und Waldränder sowie die Anerkennung der Streifenelemente als ökologische Vorrangflächen auch bei Überschreitung der Maximalbreite wichtige Elemente zur Vereinfachung und Förderung der Akzeptanz des Greening.


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Damit der Aufwand in einem „angemessenen Verhältnis“ zum Nutzen bleibe, sollten die Regelungen zur Absenkung des Mindestumfangs an Vor-Ort-Kontrollen bei anerkannten, guten Kontrollsystemen und niedrigen Fehlerraten auch die Greeningprämie einbeziehen und praxisgerecht ausgestaltetet werden.


Deutschland hält außerdem an seinem Anliegen fest, die Vorschriften für Dauergrünland zu ändern. Diese sollten so angepasst werden, dass für die Landwirte keine Anreize mehr bestehen, Flächen, die mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen bewachsen sind, spätestens nach vier Jahren umzubrechen, um so die Umwidmung zu Dauergrünland zu verhindern.


Nach Angaben der Bundesregierung hatten die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland im Jahr 2016 fast 1,378 Mio ha als ökologische Vorrangfläche beantragt; gegenüber dem Vorjahr war das eine Zunahme um 10 400 ha beziehungsweise 0,8 %. Am gesamten Ackerland in Deutschland von mehr als 11,8 Mio ha hatten die ökologischen Vorrangflächen zur Ernte 2016 einen Anteil von annähernd 6 %. Die Dauergrünlandfläche beträgt aktuell 4,692 Mio ha; das sind 14 000 ha mehr als im Jahr 2015.


Niedersachen mit größter Greeningfläche


Den höchsten Anteil an den Greeningflächen hatten laut Bundesregierung im Jahr 2016 mit 983 074 ha der Zwischenfruchtbau und die Untersaaten. Auf dem zweiten Platz folgte mit weitem Abstand der Anbau stickstoffbindender Pflanzen mit 175 646 ha.


Unter den Bundesländern wiesen Niedersachsen mit 312 238 ha und Bayern mit 230 883 ha die größten ökologischen Vorrangflächen auf. Zuwächse gab es gemäß der Antwort der Bundesregierung insbesondere bei den Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, Zwischenfrüchten und Untersaaten sowie den Streifenelementen. Die Brachflächen und Landschaftselemente entwickelten sich dagegen rückläufig. Wegen der im Jahr 2015 erfolgten Systemumstellung will die Regierung den Jahresvergleich aber nur „vorsichtig interpretieren“. Hinsichtlich der Dauergrünlandfläche führt Bayern mit 1,061 Mio ha deutlich die Liste der Bundesländer an, gefolgt von Niedersachsen mit 689 000 ha.

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