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Die Abschaffung der Hofabgabeklausel braucht keine Bedingungen

Der Zeitraum, bis wann die Hofabgabeklausel abgeschafft wird, ist weiter unklar. Der politische Hickhack darum ist nicht mehr zu verstehen. Ein Kommentar von top agrar Berlin Korrespondentin Stefanie Awater-Esper.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Zeitraum, bis wann die Hofabgabeklausel abgeschafft wird, ist weiter unklar. Der politische Hickhack darum ist nicht mehr zu verstehen. Ein Kommentar von top agrar Berlin Korrespondentin Stefanie Awater-Esper.


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Das Bundesverfassungsgericht erklärt den Zwang zur Hofabgabe für den Rentenbezug für unwirksam. 4.000 Landwirte und Landwirtinnen warten zwei Monate auf ihren Rentenbescheid und werden von der Alterskasse wegen der unsicheren Rechtslage vertröstet. Im Bundestag stimmen alle Oppositionsfraktionen für die Abschaffung der Hofabgabeklausel. In der Regierung fordert die SPD selbiges seit langem und auch die CDU/CSU hat mittlerweile eingesehen, dass sie die Regelung nicht halten kann. Trotzdem ist unklar, wann sie aus dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte gestrichen wird. Das ist nicht zu verstehen.


Der CDU/CSU fällt reichlich spät ein, dass sie den Zwang zur Hofabgabe in ein Anreizprogramm für selbige überführen will. Das hätte sie schon 2015 machen können, als die Hofabgabeklausel zuletzt im Bundestag geändert wurde. Die nun von der CSU vorgeschlagenen Rentenboni für Landwirte, die ihren Betrieb zum Regeleintrittsalter abgeben und die Beitragsermäßigungen für die Hofübernehmer werfen viele Fragen auf. Wie lässt sich begründen, dass ein Landwirt/eine Landwirtin einen Rentenbonus bekommen, die in der glücklichen Lage sind, ihren Hof zu übergeben und diejenigen ohne Nachfolger nicht? Sie haben doch beide gleich in die Rentenkasse eingezahlt? Wie hoch sollen die Boni ausfallen? Wird es die Regelung auch rückwirkend geben? Böse gesagt sollen mit dem Geldsegen sture Bauern, die ihren Hof nicht abgeben wollen, dafür mit einem von der Allgemeinheit getragenen Bonus belohnt werden, dass sie es doch tun. Für Übernehmer, die den Hof nur so bekommen, ist das ein denkbar schlechter Start.


In der Praxis ist die Klausel ohnehin seit langem übergangen worden, in dem Scheinpachtverträge mit Söhnen, Töchtern und Ehepartnern geschlossen wurden. Verlierer waren vor allem Alleinstehende und Unverheiratete. Die Tatsache, dass die Ehefrauen mit ihrem Renteneintritt an der Abgabe des Hofes durch den Ehegatten gebunden waren, ist im Jahr 2018 so absurd, dass sich das gar nicht mehr zu kommentieren lohnt.


Es ist Zeit, die Hofabgabeklausel ohne Bedingungen und so schnell wie möglich abzuschaffen. Über Generationenverträge, Unterstützung bei der inner- oder außerfamiliären Hofübergabe sowie für die Existenzgründung von Landwirten und Landwirtinnen ohne Hof muss und sollte an anderer Stelle und in Ruhe gesprochen werden.

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