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Die Düngeverordnung wird kein Selbstläufer

Ein Kommentar von Claus Mayer aus der top agrar-Ausgabe 4/2017: Die Posse um Deutschlands neue Düngeverordnung neigt sich dem Ende zu. Noch im März will der Bundesrat sie verabschieden – voraussichtlich. Es ist zu hoffen, dass Bund und Länder den Kompromiss nicht wieder in letzter Minute platzen lassen.

Lesezeit: 3 Minuten

Ein Kommentar von Claus Mayer aus der top agrar-Ausgabe 4/2017:


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Die Posse um Deutschlands neue Düngeverordnung neigt sich dem Ende zu. Noch im März will der Bundesrat sie verabschieden – voraussichtlich. Es ist zu hoffen, dass Bund und Länder den Kompromiss nicht wieder in letzter Minute platzen lassen. Denn die Praktiker brauchen jetzt klare Vorgaben, wenn sie das komplizierte Recht ab Herbst umsetzen sollen. Und Brüssel droht mit einer Milliardenstrafe, wenn Deutschland nicht agiert.


Ohnehin hat das jahrelange Tauziehen um die Reform das Ergebnis nicht besser gemacht. Die Verordnung ist nach Ansicht einiger Experten kein Selbstläufer, der Nährstoffeinträge in die Umwelt ein für alle Mal verhindert. Sie halten die Verordnung für zu pauschal, trotz der vielen Anpassungsoptionen der Bundesländer.


Bei der Nitratauswaschung in das Grundwasser z. B. spielen geologische und klimatische Standortfaktoren eine wichtige Rolle. Ein starrer maximaler Stickstoffüberschuss allein – seien es die bundesweit geltenden 50 kg/ha oder die von den Ländern verhängbaren 40 kg/ha – hilft da nur bedingt. Manch ein staatlicher Berater sorgt sich daher bereits vor dem nächsten Nitratbericht im Jahr 2020. Tritt auf den echten Problemstandorten keine Besserung ein, würden dann Rufe nach noch schärferen Regeln laut – ein Teufelskreis.


Deswegen liegt es nun an den Bauern, die Probleme da, wo sie auftreten, selbst zu lösen – auch ohne sinnvolle Vorgaben aus der Politik. Nährstoffverluste entstehen vor allem, wenn auswaschungsgefährdete Kulturen auf Böden mit niedrigem Nährstoffhaltevermögen stehen. Dort gilt es jetzt ohnehin, die Verluste zu minimieren. Denn sie führen zu niedrigeren Erträgen, die laut Verordnung einen niedrigeren Düngebedarf ergeben und somit wiederum weniger Ertrag – ein weiterer Teufelskreis.


Staatliche Berater suchen längst fieberhaft nach Wegen, um betroffene Landwirte aus diesem Abwärtsstrudel herauszuhieven. Vor allem gezielte und bedarfsgerechte Ausbringtechniken sind da vielversprechend (s. Seite 62).


Schwieriger wird es hingegen für viele Landwirte, bei denen keine Nährstoffverluste auftreten. So dürfen sie z. B. auf ertragsstarkem Grünland nur noch halb so viel Stickstoff tierischen Ursprungs ausbringen, wie sie mit der Ernte abfahren. Die EU-Kommission will erst nach Inkrafttreten der Düngeverordnung entscheiden, ob sie diese Regel lockert und die sogenannte Derogation wieder erlaubt. Dauert das zu lange, müssen viele Tierhalter mit Grünland bald drastisch abstocken, weil vermeintlich zu viel Gülle da ist. Das wäre für viele das wirtschaftliche Ende.


Deswegen sollten deutsche Agrarpolitiker aller Couleur nach dem unwürdigen Geschacher der letzten Monate nun endlich die Reform beschließen und dann geschlossen Druck auf Brüssel machen, die Derogation schnell wieder zu erlauben. Und die Bundesländer sollten ihre Öffnungsklauseln nur mit Sachverstand nutzen, anstatt in blinden Aktionismus zu verfallen. Sonst stellen sie viele Bauern vor unlösbare Aufgaben.

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