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Direktzahlungen: EU-Mitgliedstaaten dürfen Antragsfrist verlängern

Die EU-Mitgliedstaaten dürfen die Antragsfrist für Direktzahlungen um einen Monat verlängern. Bis zum 15. Mai haben Landwirte normalerweise Zeit, um ihre Ansprüche auf Direktzahlungen anzumelden.

Lesezeit: 1 Minuten

Die EU-Mitgliedstaaten dürfen die Antragsfrist für Direktzahlungen um einen Monat verlängern. Bis zum 15. Mai haben Landwirte normalerweise Zeit, um ihre Ansprüche auf Direktzahlungen anzumelden. Da Antragsteller und die Agrarverwaltung in einigen EU-Mitgliedstaaten dies nicht schaffen, verlängert die EU-Kommission die Frist bis zum 15. Juni, meldet aiz.info.


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Das dürfe aber nicht dazu führen, dass anschließende Kontrollen und Überprüfungen durch die Behörden weniger sorgfältig erledigt werden, mahnte EU-Agrarkommissar Phil Hogan. Schon im dritten Jahr hintereinander wird jetzt die Frist auf Bitte einiger EU-Mitgliedstaaten hin um einen Monat verlängert.


Achtung: In Deutschland gilt aber weiterhin der 15. Mai!

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