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Direktzahlungen kommen dieses Jahr überall pünktlich

Die Auszahlung der Direktzahlungen erfolgt dieses Jahr wieder in allen Bundesländern pünktlich zu Weihnachten. Bei der Überweisung der Agrarumweltprogramme aus der Zweiten Säule gibt es jedoch große Unterschiede. Nach dem Chaos aus dem vergangenen Jahr bekommen die Agrarbehörden das neue Antragsverfahren in den Griff.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Auszahlung der Direktzahlungen erfolgt dieses Jahr wieder in allen Bundesländern pünktlich zu Weihnachten. Bei der Überweisung der Agrarumweltprogramme aus der Zweiten Säule gibt es jedoch große Unterschiede. Nach dem Chaos aus dem vergangenen Jahr bekommen die Agrarbehörden das neue Antragsverfahren in den Griff.


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Bei der Ausgabe der EU-Agrarzahlungen soll es in diesem Jahr keine Überraschungen geben. Alle Bundesländer schaffen den Großteil der landwirtschaftlichen Direktzahlungen pünktlich zu Weihnachten auszuzahlen. Das zeigt eine Umfrage von top agrar in allen Ländern. In Hessen und Bayern findet die Auszahlung der Betriebsprämien bereits in diesen Tagen und damit vor Weihnachten statt. Alle anderen Bundesländer garantieren eine Überweisung von mindestens 95 Prozent der Direktzahlungen zum 28. Dezember oder spätestens bis zum Jahresende. Lediglich im Saarland wird die Greeningprämie, die 30 Prozent der Betriebsprämie ausmacht, erst Anfang 2017 ausgezahlt. In Baden-Württemberg gibt es die Ausnahme, dass die Junglandwirteprämie separat und erst Anfang 2017 auf den Konten landet. Zu den landwirtschaftlichen Direktzahlungen gehören die Basisprämie, die Greening-Prämie, die Umverteilungsprämie, die Junglandwirteprämie sowie die Kleinerzeugerregelung.


Umstellungsschwierigkeiten lassen nach


Die Agrarbehörden bekommen der top agrar Umfrage zufolge die mit der Umstellung der EU-Agrarförderung 2015 hinzugekommene Bürokratie so langsam in den Griff. Es macht sich Hoffnung breit, dass sowohl die Antragstellung als auch die Bearbeitung in den Ämtern ab dem kommenden Jahr reibungslos verlaufen wird. Fast alle Bundesländer rechnen bereits für das laufende Verfahren nicht mehr mit nennenswerten Verzögerungen. Abweichungen von den termingerechten Auszahlungen gibt es nur bei fehlerhaften Anträgen oder bei Betrieben, für die erfolgte Vorab- und Vorort-Kontrollen noch von den Ämtern berücksichtigt werden müssen.


Vorreiter bei der Ausgabe der Mittel für Agrarumweltmaßnahmen


Große Unterschiede gibt es zwischen den Bundesländern hingegen bei der Auszahlung der Förderprogramme aus der Zweiten Säule der EU-Agrarpolitik (GAP). Das liegt vor allem daran, dass jedes Land selbst die Agrarumwelt-, Investitionsförder- und Ökoprogramme aufsetzt. Rheinland-Pfalz hat bereits Mitte November alle Mittel für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie die Ökolandbauförderung zu 100 Prozent an die Landwirte ausgegeben. Auch in Hessen werden zum Jahresende alle EU-Agrarzahlungen komplett überwiesen sein. Schleswig-Holstein will es ebenso schaffen, bis Jahresende alle Gelder der Zweiten Säule auszuzahlen. Weit fortgeschritten sind auch die Agrarbehörden inBayern. Dort haben die Landwirte das Geld für die Agrarumweltmaßnahmen und für den Ökolandbau schon bekommen. „Lediglich Agrarumweltmaßnahmen mit einer Winterkontrolle (z.B. Winterbegrünung) oder mit noch notwendigen Meldungen durch den Landwirt (z.B. Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung oder Weideprämie) werden Ende März/Anfang April 2017 ausbezahlt“, teilt das bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft auf top agrar Anfrage mit.


Einige Länder legen sich auf das Frühjahr 2017 fest


Thüringen gibt an, dass es spätestens bis Ende Januar 2017 alle Gelder der Zweiten Säule für das Verpflichtungsjahr 2016 weitergegeben hat. In Sachsen findet die Ausgabe der Agrarumwelt- und Ökoprämien im Frühling statt und soll Anfang April 2017 abgeschlossen sein. In Baden-Württemberg erfolgt die Auszahlung für das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) im März 2017. Nordrhein-Westfalen weist drauf hin, dass es die Zweite Säule Maßnahmen grundsätzlich kontinuierlich über das Jahr verteilt ausgibt. Bis spätestens Ende März 2017 sollen jedoch alle Gelder für Agrarmaßnahmen und für den Ökolandbau verteilt sein, heißt es in Düsseldorf.Niedersachsen gibt an, dass es die Fördergelder für Agrarumweltmaßnahmen und Ökolandbau zum 15. März 2017 austeilt.


Schlusslichter bei den Zweite Säule Mitteln


In Brandenburg werden zum Jahresende nur etwa 10 Prozent der Zweite-Säule Mittel ausgezahlt sein. Eine Prognose, wann es zur Überweisung der Mittel im Jahr 2017 kommen wird, wagt das Ministerium in Potsdam nicht. In Mecklenburg-Vorpommern werden die Zweite Säule Mittel für das Antragsjahr 2016 kontinuierlich und erst 2017 ausgegeben werden. In Sachsen-Anhaltsteht der Zeitpunkt der Zahlungen der Flächenmaßnahmen der 2. Säule im Jahr 2017 noch nicht fest. Im Saarland hat es noch gar keine Überweisungen für die Maßnahmen aus der Zweiten Säule gegeben. Als Grund gibt das zuständige Ministerium aus Saarbrücken an, dass es „erhebliche Schwierigkeiten“ bei der Umsetzung des EU-Rechtes in die neue Förderperiode in dem Bundesland gegeben habe. Hinzu gekommen sind Verzögerungen bei der Genehmigung des Saarländischen Entwicklungsplans für den Ländlichen Raum durch die EU-Kommission.


Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete weitestgehend ausgegeben


Auch die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, die in der Zweiten Säule angesiedelt ist, wird von den Bundesländern unterschiedlich behandelt. In einigen Bundesländern haben die Landwirte die Ausgleichszulage schon bekommen. Dazu gehören Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Thüringen, Sachsen. In Baden-Württemberg erfolgt die Zahlung noch bis Jahresende. In Niedersachen ist der 15. Februar 2017 der Zahltag für die Ausgleichszulage.

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