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Diskussion um Gentechnik in Futtermitteln

Angesicht der aktuellen Diskussion um den Einsatz von gentechnisch veränderten Futtermitteln in der Geflügelwirtschaft hat sich der Deutsche Bauernverband (DBV) klar für die Wahlfreiheit der Erzeuger beim Futter ausgesprochen.

Lesezeit: 2 Minuten

Angesicht der aktuellen Diskussion um den Einsatz von gentechnisch veränderten Futtermitteln in der Geflügelwirtschaft hat sich der Deutsche Bauernverband (DBV) klar für die Wahlfreiheit der Erzeuger beim Futter ausgesprochen.


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Hintergrund ist die Ankündigung des zur PHW-Gruppe gehörenden Geflügelfleischproduzenten Wiesenhof, seinen Kunden zukünftig wieder Fleisch von Tieren anzubieten, die nicht mit Futtermitteln auf Basis von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gemästet wurden. Entsprechende Medienberichte bestätigte der Konzern Anfang vergangener Woche und teilte mit: „Ja, wir sehen uns in der Lage, in absehbarer Zeit wieder GVO-frei zu liefern, wenn dies von Kundenseite gewünscht wird.“


Der DBV unterstütze freiwillige Initiativen zur Erzeugung von Lebensmitteln mit der Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ genauso wie die Entwicklung von Nachhaltigkeitsstandards in der Futtermittelerzeugung, erklärte DBV-Vizepräsident Werner Hilse dazu im Rahmen einer Sitzung des Fachausschusses Eier und Geflügel vergangene Woche in Berlin.


Forderungen nach einer vollständigen Umstellung der Fütterung der Nutztiere erteile er jedoch eine Absage. „Um dem Verbraucher beim Einkauf die Wahlfreiheit zu ermöglichen, ist für diese Marktsegment eine Kennzeichnung der Lebensmittel notwendig“, betonte Hilse.


Aus Sicht der Landwirtschaft müssen dem DBV-Vizepräsidenten zufolge bei der Umsetzung von Erzeugungsprogrammen „ohne Gentechnik“ einige Voraussetzungen erfüllt sein: Dazu gehöre vor allem, dass die erforderlichen Mengen den rechtlichen Anforderungen entsprechend auch in ausreichender Qualität verfügbar sein müssten. Bei möglichen Vermischungen, die über den gesetzlichen Grenzwert hinausgingen, läge die Haftung nach Auffassung des DBV bei den Futtermittellieferanten. „Diese Haftung kann nicht den Landwirten aufgebürdet werden“, stellte Hilse klar.


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