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Düngeverordnung Bärendienst für Gewässerschutz

Die geplante Novelle der Düngeverordnung gefährdet nach Einschätzung des Grünlandausschusses im Landvolk Niedersachsen diesen Schutz akut. Sie bewirke genau das Gegenteil. Erhalt und Förderung der Grünlandnutzung geltem in Wasserschutzgebieten als Mittel der Wahl zum Grundwasserschutz.

Lesezeit: 3 Minuten

Die geplante Novelle der Düngeverordnung gefährdet nach Einschätzung des Grünlandausschusses im Landvolk Niedersachsen diesen Schutz akut. Sie bewirke genau das Gegenteil.



Erhalt und Förderung der Grünlandnutzung geltem in Wasserschutzgebieten als Mittel der Wahl zum Grundwasserschutz. Bei hohem Grünlandanteil gibt es keine Nitratprobleme im Grundwasser. Das gilt auch bei Milchviehhaltung, die besonders energie- und eiweißreiche Grassilagen und Weidegrasaufwüchse erfordert. Der notwendige Düngeraufwand  liegt sowohl bei Stickstoff als auch bei Phosphat über dem Niveau von Ackerkulturen. Grund sind die höheren Verluste bei der Futterbergung, -konservierung und Verfütterung im Stall, aber auch die Nährstofffestlegung in der Grasnarbe!



Aus Sicht des Gewässerschutzes besteht kein Anpassungsbedarf an der geübten guten fachlichen Praxis der Grünlanddüngung. Gleichwohl sieht die neue Düngeverordnung deutlich schärfere  Regeln für die Grünlanddüngung und die Düngebilanzen von Rinderhaltern vor, kritisiert Dr. Karsten Padeken als Vorsitzender des Grünlandausschusses. Danach sollen Milchviehbetrieben und anderen Rinderhaltern die bisherigen Richtwerte für den Ertrag ihrer Futterflächen in der Düngebilanz verwehrt werden. Sie sollen spezielle Futterbilanzen vorlegen, aus denen sich rechnerisch der Grundfuttertrag und die Nährstoffausscheidungen der Tiere ergeben. Letztere werden für die Weidehaltung verdoppelt, eine rein rechnerische Belastung der Nährstoffbilanzen bei Stickstoff. Dies trifft Betriebe mit Weidegang, hohem Grünlandanteil und hoher Milchleistung besonders stark. „Es mag wissenschaftliche Gründe geben, sie sind aber völlig praxisuntauglich“, kritisiert Padeken. Die betroffenen Höfe werden mit einer Hypothek von bis zu 50 kg N und bis zu 15 kg P2O5/ha Grünland belastet. „Die Betriebe rutschen in den Bereich der bußgeldbewehrten Obergrenzen“, warnt Padeken und fügt an: „Aus Sicht des Gewässerschutzes ein Bärendienst mit einer völlig unnötigen Änderung der Berechnung.“



Bei geringem Grünland- und noch weniger Weideanteil fallen die Differenzen kaum ins Gewicht. Nach Einschätzung von Beratern kann der Verzicht auf Weidehaltung, Feldgras statt Weide oder gar Mais statt Feldgras die Bilanz wieder verbessern. „Die neue Düngeverordnung lässt Milchviehbetrieben mit hohem Grünlandanteil und Weidegang keine andere Wahl, wenn sie Bußgelder und Kürzungen vermeiden wollen“, fasst Padeken zusammen.



Damit gefährdet die  neue Düngeverordnung alle Bemühungen, Dauergrünland und Weidehaltung wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Kulturlandschaften, das Landschaftsbild und die Biodiversität der Grünlandregionen zu erhalten. Die Änderungen sind allein auf dem Ehrgeiz geschuldet, wissenschaftlich korrekte Nährstoffbilanzen zu berechnen. Für den Gewässerschutz  ist dieser Ehrgeiz überflüssig, beim Grünland sogar schädlich. „Die Düngeverordnung würde genau das Gegenteil von dem erreichen, was politisch beabsichtigt ist“, sagt Dr. Padeken für den Grünlandausschuss. Die überzogenen, überflüssigen und für die Weideregionen schädlichen neuen Anforderungen der Düngeverordnung an die Nährstoffbilanzierung von Grünlandbetrieben müssen komplett revidiert werden, lautet die Forderung des Landvolkes Niedersachsen.

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