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Dürrehilfe erst nach Buchführungsabschluss: "Das war so nicht gewollt!"

Nach der Kritik vom Bauernverband Schleswig-Holstein an der komplizierten Antragsstellung für die Dürrehilfe und die Auszahlung ein Jahr später hat sich Agrar-Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens erneut zu Wort gemeldet und sein Verständnis für den Ärger geäußert.

Lesezeit: 1 Minuten

Nach der Kritik vom Bauernverband Schleswig-Holstein an der komplizierten Antragsstellung für die Dürrehilfe und die Auszahlung ein Jahr später hat sich Agrar-Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens erneut zu Wort gemeldet und sein Verständnis für den Ärger geäußert:


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„Bund und Länder haben die Voraussetzungen für die Dürrehilfe gemeinsam ausgehandelt. Wir waren uns einig, dass die Hilfen möglichst schnell an die Landwirte ausgezahlt werden sollen. Es ist unverständlich, dass Schleswig-Holstein die Hilfen endgültig erst nach Vorliegen des Buchführungsabschlusses 2018/2019 auszahlen möchte. So werden die Landwirte, die eine Vorschusszahlung beantragt haben, für eine lange Zeit im Unsicheren gehalten, wie hoch die Hilfe insgesamt ausfällt", so der Staatssekretär.


Landwirte, die keine Vorschusszahlungen beantragen, erhalten die Hilfen möglicherweise erst ein Jahr nach Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung. "Das war so nicht gewollt. Es ist keine Voraussetzung der Verwaltungsvereinbarung, dass der Buchführungsabschluss des Wirtschaftsjahres 2018/2019 vorliegen muss, um den entstandenen Schaden berechnen zu können“, stellt Aeikens klar.

 

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