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Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei K+S waren rechtswidrig

Die von der Staatsanwaltschaft Meiningen im September 2015 im Zusammenhang mit der Versenkung in der Gerstunger Mulde durchgeführten Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Büro- und Geschäftsräumen der K+S AG und deren Tochtergesellschaften sowie in Privathäusern waren rechtswidrig.

Lesezeit: 1 Minuten

Die von der Staatsanwaltschaft Meiningen im September 2015 im Zusammenhang mit der Versenkung in der Gerstunger Mulde durchgeführten Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Büro- und Geschäftsräumen der K+S AG und deren Tochtergesellschaften sowie in Privathäusern waren rechtswidrig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Jena abschließend festgestellt.


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Begründet wurde die Entscheidung damit, dass zum Zeitpunkt des Erlasses der Durchsuchungsbeschlüsse weder ein hinreichender Tatverdacht noch zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorgelegen hätten. Wie K+S erklärte, wurden damit das Unternehmen und die beschuldigten Personen, darunter der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Ralf Bethke und der ehemalige Vorstandsvorsitzende Norbert Steiner, in vollem Umfang rehabilitiert.


Der Beschluss bestätige erneut, dass sämtliche Vorwürfe von Anfang an unbegründet und die erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse rechtmäßig gewesen seien. Bereits im Mai 2017 habe das OLG die Entscheidung des Landgerichtes Meiningen bestätigt, kein Hauptverfahren wegen angeblicher Straftaten bei der Versenkung von Salzabwässern in der Gerstunger Mulde in den Jahren 1999 bis 2007 zu eröffnen. Dabei habe das Gericht die Arbeit des ermittelnden Staatsanwaltes kritisiert. Die Kosten des Verfahrens und die Auslagen der zu Unrecht Beschuldigten seien dem Freistaat Thüringen auferlegt worden.

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