Die europäischen Landwirtschaftsminister haben Forderungen des Europaparlaments zur Fleischkennzeichnung eine klare Absage erteilt. Beim Agrarrat vergangene Woche in Luxemburg gaben sie EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Ciolos ausdrückliche Unterstützung für das Festhalten am bereits beschlossenen Umfang der Kennzeichnungsregeln.
Ab April 2015 gilt eine Pflicht zur Herkunftsangabe von unverarbeitetem Schweine-, Geflügel- sowie Schaf- und Ziegenfleisch. Vorgeschrieben sind insbesondere zwei Informationen, zum einen das Land, in dem die hauptsächliche Mast stattfand, zum anderen das Land der Schlachtung. Im Gegensatz zu Rindfleisch ist die Nennung des Geburtsorts des Tieres nicht notwendig.
Das EU-Parlament hatte sich im Februar dieses Jahres dafür ausgesprochen, auch den Geburtsort des Tieres verpflichtend anzugeben. Cioloş lehnte das Ansinnen mit Blick auf die zu erwartenden zusätzlichen Kosten bereits damals ab. In der Kommission betrachtet man insbesondere die dazu notwendige Schaffung eines Rückverfolgungssystems für Geflügel als unverhältnismäßig teuer.