Die EU-Kommission plant, die strikte Nulltoleranz-Politik für nicht in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen zu lockern. Wie schon bei Futtermitteln sollen nun auch bei Lebensmitteln GVO-Verunreinigungen in geringfügigen Mengen toleriert werden, solange sie unterhalb der technischen Nachweisgrenze von 0,1 % bleiben und als unbedenklich anzusehen sind, berichtet das Portal transgen. Vor allem die Ölmühlen hätten sich dafür eingesetzt, da sie die bei ihnen eintreffenden Sojalieferungen sowohl zu Futtermitteln als auch zu Lebensmittelgrundstoffen verarbeiten, heißt es. Daher seien unterschiedliche Regelungen nicht praktikabel.
Bereits 2011 hatte die EU-Kommission einen ersten Vorschlag für eine "technische Lösung" gemacht, dem die EU-Mitgliedsstaaten nach einigen Diskussionen mehrheitlich zustimmten, so das Portal weiter. Danach dürfen Agrarlieferungen auch dann in die EU eingeführt werden, wenn darin Spuren von in der EU nicht zugelassenen GV-Pflanzen gefunden wurden, sofern der Anteil unterhalb der technischen Nachweisgrenze von 0,1 % bleibt. Außerdem muss für die betreffende gentechnisch veränderte Pflanze in der EU ein Zulassungsantrag eingereicht und ein anerkanntes Nachweisverfahren vorhanden sein. In mindestens einem Erzeugerland muss die Pflanze zugelassen und als sicher bewertet worden sein.
Noch ist offen, ob die EU-Kommission für ihren neuen Vorschlag die notwendige Mehrheit der Mitgliedsstaaten bekommt. Gentechnik-kritische Gruppen lehnen jede Aufweichung der Nulltoleranz ab und setzen ihre Regierungen unter Druck. (ad)
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