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EU-Mitgliedstaaten können EU-Liquiditätshilfen verdoppeln

Die EU-Mitgliedstaaten dürfen die EU-Mittel, die Brüssel im Rahmen des Hilfspakets von 500 Mio Euro besonders für Milchvieh- und Schweinehalter bereitstellt, mit nationalen Geldern maximal verdoppeln, ohne dass dies als staatliche Beihilfe gewertet würde.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Mitgliedstaaten dürfen die EU-Mittel, die Brüssel im Rahmen des Hilfspakets von 500 Mio Euro besonders für Milchvieh- und Schweinehalter bereitstellt, mit nationalen Geldern maximal verdoppeln, ohne dass dies als staatliche Beihilfe gewertet würde. Das unterstrich die Europäische Kommission anlässlich der Veröffentlichung der meisten zugehörigen Bestimmungen im EU-Amtsblatt am vergangenen Freitag.


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Bedingung ist allerdings, dass die nationalen Zuschläge ausschließlich für dieselben Zwecke wie die EU-Hilfe genutzt werden, nicht für zusätzliche Bereiche. Von der Bundesregierung sind solche nationalen Top-ups vorerst nicht geplant; sie könnten allerdings nötig werden, wenn sich eine unerwartet hohe Nachfrage nach Liquiditätshilfen abzeichnet, sodass die zur Verfügung stehenden 69,2 Mio Euro auf zu viele Antragsteller verteilt werden müssten.


Milch- und Fleischerzeuger, die nachweislich mit deutlichen Preisrückgängen zu kämpfen hatten, können nach Plänen des Bundeslandwirtschaftsministeriums über ihre Hausbank Liquiditätskredite mit mehrjähriger Laufzeit beantragen, die von der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestützt werden. Das erste Jahr wäre tilgungsfrei; anschließend soll eine begrenzte Tilgungsunterstützung greifen.


Online verfügbar sind mittlerweile die meisten Regelungen zur Umsetzung des im September in den Grundzügen vorgestellten EU-Gesamtpakets, darunter zu den zielgerichteten Hilfen, zu den neuen Beihilfen für die private Lagerhaltung von Magermilchpulver und Käse, zur möglichen Vorziehung der Direktzahlungen und der zusätzlichen Absatzförderung.


Noch in der Hinterhalt behält die Kommission jedoch eine erneute Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Schweinefleisch einschließlich Speck. Hier will sie erst die weitere Preisentwicklung abwarten. Die neue Lagerbeihilfe für Magermilchpulver ergänzt das bestehende Programm; sie gewährt die Möglichkeit, Ware für bis zu 365 Tage bezuschusst auf Vorrat zu halten. Die einmalige Beihilfe für fixe Kosten beträgt wie für kürzere Laufzeiten 8,86 Euro/t, aber der Tagessatz für die Dauer der Lagerung wurde um 20 Cent auf 0,36 Euro/t angehoben.

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