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EU-Parlament fordert Nothilfen für Landwirte wegen Dürreschäden

Brüssel beschließt weitere Ausnahmegelungen für europäische Landwirte bei ökologischen Vorrangflächen zur Bewältigung der Trockenheit. Am Donnerstag legte EU-Agrarkommissar Phil Hogan einen Verordnungsvorschlag für eine vorgezogene Auszahlung der Direktzahlungen aus Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vor.

Lesezeit: 4 Minuten

Die EU-Kommission beschließt weitere Ausnahmegelungen für europäische Landwirte insbesondere bei den sogenannten Ökologischen Vorrangflächen zur Bewältigung der Trockenheit. Am Donnerstag legte EU-Agrarkommissar Phil Hogan überdies einen Verordnungsvorschlag für eine vorgezogene Auszahlung der Direktzahlungen aus Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vor.


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Die EU-Mitgliedstaaten sind aufgefordert, bis zum 31. August aktualisierte Informationen über die Auswirkungen der Dürre vorlegen. Der EU-Agrarministerrat will bei seiner kommenden Tagung im September formell Beschlüsse für Nothilfen zugunsten der von Dürre stark betroffenen Regionen und Landstrichen in der EU fassen.


In der Aussprache des Agrarausschusses im Europäischen Parlament (Agri) zur Dürre in Europa kündigte ein Vertreter der Generaldirektion Landwirtschaft weitergehende Maßnahmen zur Unterstützung der europäischen Bauern noch vor Jahresende an.


„Die EU-Kommission hat sehr schnell auf die ersten Anzeichen dieser extremen klimatischen Situation reagiert und ich verfolge die Lage weiterhin mit großer Aufmerksamkeit. In engem Kontakt mit den Ministern der betroffenen Mitgliedstaaten prüfen wir die Wirkung der bereits ergriffenen Maßnahmen und ich denke, die heute vorgestellten zusätzlichen Maßnahmen dürften den europäischen Landwirten helfen, den Futtermangel zu lindern“, sagte Hogan am Donnerstag in Brüssel.

 

Insbesondere begrüße er die jüngsten Ankündigungen mehrerer Mitgliedstaaten, ihrem Landwirtschaftssektor unter die Arme greifen zu wollen. „Ich werde weiterhin mit Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um zu gewährleisten, dass sie die im Rahmen der GAP verfügbaren Möglichkeiten in vollem Umfang genutzt werden können“, so Hogan.

 

So schlägt die EU-Kommission vor, dass Winterkulturen, die normalerweise im Herbst für die Ernte oder zur Beweidung ausgesät werden, als Zwischenfrüchte genutzt werden dürfen - was nach den geltenden Vorschriften an sich nicht gestattet ist - soweit sie für die Beweidung beziehungsweise Futtererzeugung bestimmt sind.

 

Ebenso wird die Aussaat von Zwischenfrüchten als Reinkulturen für die Beweidung beziehungsweise zur Futtererzeugung erlaubt. Des Weiteren soll den Landwirten eingeräumt werden, die 8-Wochen-Frist für Zwischenfrüchte zu verkürzen, damit Winterkulturen rechtzeitig nach den Zwischenfrüchten aussät werden können.

 

Ulrike Müller: „Die Bundesregierung setzt europäisches Recht bei Dürre-Nothilfen nicht um“

Bei der Aussprache mit der EU-Kommission im Agrarausschuss forderte die Europaabgeordnete Ulrike Müller von den Freien Wählern eine Vereinfachung und weitergehende Entbürokratisierung des bisherigen Systems. „Die Auszahlung der Direktzahlungen darf nicht weiter hinausgezögert werden, sondern muss jetzt unverzüglich erfolgen. Die Landwirte brauchen die Hilfe sofort. In einigen EU-Mitgliedstaaten werden tausende Tiere bereits notgeschlachtet, da es nicht mehr genügend Futter gibt“, erklärte Müller.

 

Müller kritisierte den enormen bürokratischen Aufwand, der bei den Hilfszahlungen anfalle: So müssten die betroffenen Landwirte in Deutschland einen Ernteausfall von 30 Prozent nachweisen und dabei die Durchschnittsernte der drei letzten Jahre darstellen, damit sie Hilfe in Anspruch nehmen könnten. Zudem seien die Landwirte gehalten, einen Nachweis zu erbringen, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebs nicht ausreiche, um den verursachten Schaden aus eigener Kraft zu tragen und dass ohne eine Finanzhilfe die Existenz des Betriebes in Frage gestellt sei.

 

Die Europaabgeordnete der Freien Wähler machte darauf aufmerksam, dass auf EU-Ebene ein Schadensnachweis von 20 Prozent reiche. „Die Bundesregierung hat bei ihrem Nothilfe-Programm bestehendes europäisches Recht nicht umgesetzt und auf einen Ernteausfall von 30 Prozent als Bedingung für Hilfszahlungen bestanden“, kritisierte Ulrike Müller in Brüssel.



Die Dürrekatastrophe zeige einmal mehr, dass bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik dringend flexiblere Maßnahmen geschaffen werden müssten in Zukunft, um auf unvorhersehbare Herausforderungen wie extreme Wetterphänomene flexibler reagieren zu können.

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