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EU mahnt erneut schärfere Düngeregeln an

Die EU droht Deutschland mit einem zweiten Vertragsverletzungsverfahren, weil die Stickstoff- und Phosphoreinträge in Gewässer zu hoch sind. Mitten in den Verhandlungen um die neue Düngeverordnung bedeutet dies eine Portion mehr Druck auf die Bundesregierung. In den Bundesländern regt sich Widerstand.

Lesezeit: 4 Minuten

Die EU droht Deutschland mit einem zweiten Vertragsverletzungsverfahren, weil die Stickstoff- und Phosphoreinträge in Gewässer zu hoch sind. Mitten in den Verhandlungen um die neue Düngeverordnung bedeutet dies eine Portion mehr Druck auf die Bundesregierung. In den Bundesländern regt sich Widerstand.


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Die EU-Kommission geht davon aus, dass die deutsche Landwirtschaft erneut EU-Umweltziele verfehlt. Das könnte zu einem weiteren Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland führen. Diesmal geht es um die Wasserrahmenrichtlinie. Sie sieht vor, dass Wasserkörper wie Flüsse, Seen und Küstengewässer bis 2015 in einem gutem Zustand sein müssen. „Die Kommissionsdienststellen zeigen sich mit Blick auf den nun knapp werdenden rechtsverbindlichen Termin für das Erreichen der Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie ernsthaft besorgt“, schreibt die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission in einer Art blauen Brief an das Bundesumweltministerium (BMUB).


Antwort der Bundesregierung lässt auf sich warten


Der Brief, der top agrar vorliegt, ist als eine Art Vorstufe für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu verstehen. Die Mahnung, die offiziell als EU-Pilotanfrage Nr. 7806/15/ENVI bezeichnet wird, hat die Brüsseler Behörde bereits Mitte Juli 2015 nach Berlin geschickt und dem BMUB eine Frist von zehn Wochen für eine Antwort gegeben. Über die Antwort darauf, will die Bundesregierung lieber Stillschweigen bewahren, erläutert das Bundeslandwirtschaftsministerium am Dienstag gegenüber top agrar.


Die EU-Kommission erhöht damit hinter den Kulissen den Druck auf Deutschland, die Einträge von Nitrat und Phosphor in Gewässer zu minimieren. In dem Schreiben macht die Kommission vor allem die Landwirtschaft dafür verantwortlich. Eine Mehrheit der Wasserkörper in Deutschland ist laut der Kommission in „keinem guten chemischen Zustand“. Vor allem beim Grundwasser sei dies auf „übermäßige Nitrateinträge vorwiegend aus landwirtschaftlichen Quellen“ zurückzuführen, schreibt die Kommission weiter.


Mit der Wasserrahmenrichtlinie steht Deutschland nun bereits bei der zweiten Umweltvorgabe aus Brüssel am Pranger. Bereits 2014 hat es ein Vertragsverletzungsverfahren geben, weil Deutschland die laut der Nitratrichtlinie zulässigen Nitrateinträge überschreitet. „Das Versäumnis, die Ziele der Nitratrichtlinie zu erreichen, gefährdet die Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie“, heißt es daher in dem Kommissionsschreiben. Die bisher von Deutschland gemachten Anstrengungen reichen der EU-Kommission scheinbar nicht aus. Denn sie prognostiziert weiter, „dass Deutschland, selbst wenn die geltende Nitratrichtlinie umgesetzt würde, den in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen guten Gewässerzustand nicht erreichen wird.“


Düngeverordnung bleibt offen


Brisant sind die Feststellungen der EU-Kommission insbesondere deshalb, weil die neue Düngeverordnung noch immer nicht festgezurrt ist. Nach langem hin und her hatten sich eigentlich das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium auf eine neue Version der Düngeverordnung geeinigt. Doch diese hängt noch immer im Abstimmungsprozess der Bundesregierung fest.




In den Bundesländern macht sich daher Widerstand breit. " Die Vertragsverletzungsverfahren der EU sind nachvollziehbar und erhöhen somit den Druck auf die Bundesregierung, endlich etwas dagegen zu unternehmen“, sagt der Landwirtschaftsminister von Nordrhein-Westfalen Johannes Remmel am Dienstag im Bezug auf die Forderungen der EU-Kommission. Er fordert eine schnelle Vorlage der Düngeverordnung, „damit wir in den Ländern endlich die entsprechenden Maßnahmen einleiten können, um die Nitratbelastungen dauerhaft zu senken“, so Remmel weiter.


Remmels Vorstellungen für die Düngeverordnung gehen über die aktuelle Fassung der Bundesregierung hinaus. Er plädiert für eine zentrale Erfassung aller betrieblichen Nährstoffbilanzen und für die Einführung einer einheitlichen Hoftorbilanz. Außerdem will er die Vorgabe machen, dass es eine Einarbeitung von Wirtschaftsdünger auf unbestelltem Ackerland spätestens nach 2 Stunden geben muss. Desweitern hätte er gern eine Pflicht zur jährlichen Analyse eigener Wirtschaftsdünger und die Erhöhung der Lagerkapazität auf mehr als sechs 6 Monate.


Ergebnisse frühestens Mitte 2016


Sobald die Regierung die Düngeverordnung abgestimmt hat, geht sie in den Bundesrat. Dort werden die Länder sich diese noch einmal vornehmen. Der Druck aus Brüssel wird, wenn er nicht schon im Verfahren der Bundesregierung nachhallt, sicherlich dort wieder auftauchen. Beim derzeitigen Stand des Verfahrens ist frühestens Mitte 2016 wenn nicht erst Anfang 2017 damit zu rechnen, dass die neue Düngeverordnung in Kraft treten wird.

 

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