Die Europäische Union und Japan haben am Dienstag in Tokio das seit 2013 verhandelte EU-Japan-Freihandelsabkommen JEFTA unterzeichnet. "Eine gute Nachricht für die Landwirtschaft in der EU", verkündete EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker bei der Unterzeichnung des Vertrages.
Vor allem die Exporteure von Käse und Wein bekämen durch das Abkommen neue Möglichkeiten auf dem japanischen Markt, erklärte der Kommissionspräsident nach Informationen von aiz.info. Außerdem würden 200 geografische Ursprungsbezeichnungen der EU zukünftig von Japan geschützt. Japan und die EU lägen geografisch weit auseinander, ergänzte EU-Ratspräsident Donald Tusk, aber politisch lägen sie eng beieinander. Japan und die EU würden mit ihrem Abkommen ein Zeichen gegen den Protektionismus setzen, betonte Tusk.
Im November 2019 sollen die Zollerleichterungen in Kraft treten. 87% des Agrarhandels zwischen der EU und Japan werden von Zöllen durch JEFTA befreit, teilte die EU-Kommission mit. Verarbeitetes Schweinefleisch darf zollfrei nach Japan geliefert werden, für frisches Schweinefleisch soll der Zollsatz nahe Null liegen. Für jährlich 50.000 t Rindfleisch aus der EU werden die Einfuhrzölle innerhalb von 15 Jahren von 38,5% auf 9% vermindert. Für Käse wie Gouda und Cheddar wird ein zollfreies Einfuhrkontingent für 31.000 t eingerichtet. Kleinere Einfuhrkontingente gibt es zudem für Butter, Magermilchpulver, Stärke und Malz.
Die Unterzeichnung des Freihandelsabkommens war bereits für vergangenen Mittwoch in Brüssel geplant. Wegen der schweren Unwetter in Japan vor rund einer Woche wurde der Termin auf Vorschlag der EU aber verschoben und nach Tokio verlegt.