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EURONEXT: Entscheidung zur Basis Rapsabrechnung 40/42% Ölgehalt

In den vergangenen Wochen hatte es intensive Diskussionen über eine mögliche Änderung des Abrechnungsparameters Ölgehalt für den Rapskontrakt bei der Matif in Paris gegeben. Insbesondere von französischen Ölmühlen war die Forderung aufgestellt worden, die Basis von 40% Ölgehalt auf 42% anzuheben.

Lesezeit: 2 Minuten

In den vergangenen Wochen hatte es intensive Diskussionen über eine mögliche Änderung des Abrechnungsparameters Ölgehalt für den Rapskontrakt bei der Matif in Paris gegeben. Insbesondere von französischen Ölmühlen war die Forderung aufgestellt worden, die Basis von 40% Ölgehalt auf 42% anzuheben. Die EURONEXT hatte daraufhin den Terminhandel für die Kontrakte zur Ernte 2019 ausgesetzt.


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Von der deutschen Ölsaatenbranche wurde in Gesprächen immer wieder auf die bis heute bundes-/europaweit weitgehend einheitliche Vergütung der Qualitätsparameter (40% Ölgehalt, 9% Feuchte, 2% Besatz) hingewiesen. Damit sind die Rapspreise in Deutschland gut vergleichbar und für die Landwirte gut kalkulierbar (Basispreis zuzüglich Aufschläge für Ölgehalte über 40%).


Bei Raps/ Canola aus Australien oder Kanada wird auf einer Basis von 42% abgerechnet. Die EURONEXT informiert nun darüber, dass die Kontrakte August 2019 und November 2019 unverändert, d.h. ohne Änderung der Kontaktspezifikationen aufgelegt werden und ab dem 2. Mai gehandelt werden können. Ausdrücklich wird darin auch auf die „ausführliche Marktbefragung“ Bezug genommen. Dazu gehört auch das am 24. April 2017 in Berlin stattgefundene Gespräch von DRV, BVA, OVID, DBV und UFOP mit Vertretern der EURONEXT. Dort wurde von Seiten der Ölsaatenbranche auf die klare Positionierung des Kassamarktes in Deutschland für eine Rapsabrechnung auf Basis eines Ölgehaltes von 40% verwiesen.


Am Dienstag, 25. April 2017 hat der bei der EURONEXT für den Ölsaatenkontrakt zuständige Produktausschuss beraten. Er hat keine Verständigung über eine Änderung der Spezifikationen herbeiführen können. Somit bleibt es auch bei den Kontrakten August 2019/November 2019 bei der Abrechnungsbasis 40%. Die UFOP begrüßt, dass jetzt Klarheit über die neuen Kontrakte 2019 geschaffen wurde. Gerade für die Landwirte ist eine einheitliche, klar nachvollziehbare und innerhalb der EU vergleichbare Abrechnungspraxis von großer Bedeutung. Nach Überzeugung der UFOP sollte jetzt die Diskussion fortgeführt werden in Richtung einer stärkeren Berücksichtigung der Eiweißkomponente als wertbestimmender Faktor in der Rapsabrechnung.

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