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Nds: Unter den verschärften AFP-Vorgaben verzichten die meisten Bauern

Bislang wurde das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) in Niedersachsen von den Bauern genutzt, um die Zukunft der Betriebe zu sichern, die Umwelt zu schonen und das Tierwohl zu verbessern. Zwischen 600 und 1000 Anträge gingen jedes Jahr ein.

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Bislang wurde das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) in Niedersachsen von den Bauern genutzt, um die Zukunft der Betriebe zu sichern, die Umwelt zu schonen und das Tierwohl zu verbessern. Zwischen 600 und 1000 Anträge gingen jedes Jahr ein.


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Aufgrund der neuen Förderschwerpunkte auf hohe Tierschutzstandards, die weit über den gesetzlichen Mindeststandards liegen, haben dieses Jahr nur noch 69 Landwirte einen Antrag auf Förderung ihres Neubaus gestellt. Grund: Die Baukosten erhöhen sich dadurch so stark, dass sich die Förderung nicht mehr rechnet.


Trotz der Reduzierung des Budgets von 40 auf rund 10 Mio. Euro können in diesem Jahr daher alle Antragsteller mit einer Bewilligung ihrer Anträge rechnen, informiert das Landvolk.


Zudem hat sich der Schwerpunkt in diesem Jahr verschoben. Es werden zwar noch in 55 Fällen Stallbauten gefördert, davon werden 35 der Rinder- Schaf- und Ziegenhaltung, 16 der Geflügelhaltung und fünf der Schweinehaltung zugerechnet. „Das sind aber nicht mehr die typischen Milchviehbetriebe, sondern eher extensive Mutterkuhhalter“, sagt Dr. Wilfried Steffens vom Bauernverband. Die übrigen Anträge beinhalten im wesentlichen Siloplatten sowie Obst- und Kartoffellagerhallen.


Mithilfe eines Punktesystems wurde eine Rangfolge aller Anträge gebildet. Zusätzliche Punkte bekommen zum Beispiel diejenigen, die von der Anbindehaltung auf tierfreundlichere Laufställe umstellen wollen, deren Bauvorhaben in einem Landkreis mit geringer Viehdichte liegt, sowie Junglandwirte und Existenzgründer.


Generell förderfähig sind in Niedersachsen nur noch Vorhaben, die besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz sowie bei Stallbauinvestitionen im Bereich Tierschutz erfüllen. Für viehhaltende Betriebe gilt, dass der Viehbestand nach Abschluss der Investition zwei Großvieheinheiten je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche nicht überschreiten darf, bestimmte Obergrenzen bei den Tierzahlen eingehalten werden müssen, eine Güllelagerkapazität für mindestens neun Monate vorhanden sein muss.


Mit dem starken Antragsrückgang aufgrund dieser restriktiven Vorgaben in der Tierhaltung hat sich auch die regionale Verteilung der Anträge verschoben. Je 14 Bauernhöfe liegen im Einzugsbereich der Bezirksstellen Ostfriesland und Uelzen, elf in Bremervörde und neun in Hannover.

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