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Einzelbetriebliche Förderungen angehoben

Deutliche Verbesserungen bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung im Rahmen der GAK hat der dafür zuständige Planungsausschuss von Bund und Ländern beschlossen. Nach den Beschlüssen wird der Fördersatz für besonders tiergerechte Haltungsverfahren von 30 auf 35 % angehoben.

Lesezeit: 3 Minuten

Deutliche Verbesserungen bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung im Rahmen der GAK hat der dafür zuständige Planungsausschuss von Bund und Ländern beschlossen. Nach den Beschlüssen wird der Fördersatz für besonders tiergerechte Haltungsverfahren von 30 auf 35 % angehoben. Unter diese Förderung fallen auch Laufställe in der Milchviehhaltung. Zugleich wurde beschlossen, das förderfähige Investitionsvolumen von 1,5 Mio. Euro auf 2 Mio. Euro anzuheben. Gleichzeitig wird das Mindestinvestitionsvolumen von bislang 30 000 auf 20 000 Euro gesenkt. Der Förderhöchstbetrag von 400 000 Euro in drei Jahren wird auf staatliche Beihilfen beschränkt. Damit kann diese Summe überschritten werden, beispielsweise wenn EU-Gelder in Anspruch genommen werden. Nach dem Bund-Länderbeschluss können die Bundesländer die Änderungen schon Mitte des Jahres anwenden. Außerdem wird mit Beginn des kommenden Jahres die Obergrenze für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten von 180 Euro auf 200 Euro/ha angehoben. Auf bestimmten Standorten ist sogar noch mehr möglich. Schon vor wenigen Wochen hatte der Ausschuss die Prämien für Agrarumweltmaßnahmen einschließlich der Sommerweideprämie und des Ökolandbaus für das laufende Jahr aufgestockt. Neu beschlossen hat der Ausschuss außerdem zwei weitere Agrarumweltmaßnahmen. Dabei handelt es sich zum einen um den klimaschonenden Anbau von Körnerleguminosen, der künftig mit bis zu 220 Euro/ha gefördert werden kann. Zum anderen wird das Anlegen von Grünland-Schonstreifen gefördert, und zwar mit bis zu 140 Euro/ha. Ausgerichtet ist diese Maßnahme auf intensive Grünlandstandorte, die für Extensivierungsmaßnahmen nicht infrage kommen. Weitere Änderungen: Integrierte Ländliche Entwicklung Förderhöchstsatz Regionalmanagement künftig 75 % statt 70 %, Höchstbeträge pro Jahr künftig 90 000 Euro statt 75 000 Euro, Förderhöchstdauer 7 statt 5 Jahre Ländliche Infrastrukturmaßnahmen Fördersätze bei öffentlichen Empfängern von 45 % auf 65 % angehoben, bei privaten Empfängern von 25 % auf 35 % angehoben. Kooperation Landwirt mit anderen Partnern Fördersatz von 25 % auf 35 % angehoben


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Bundeskabinett beschließt Weiterentwicklung der ländlichen Räume


Die Bundesregierung hat am Mittwoch außerdem die Weiterentwicklung der ländlichen Räume beschlossen. "Damit wurde ein wichtiger Grundstein für eine langfristige Stärkung der ländlichen Regionen in Deutschland gelegt", zeigte sich die Behörde anschließend erfreut. Mit den Maßnahmen des Handlungskonzepts sollen nun ressortübergreifend die Voraussetzungen dafür verbessert werden, dass auch die Menschen in strukturschwachen ländlichen Regionen an der Entwicklung der Gesamtgesellschaft teilhaben können. Da geht es um die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, die Weiterentwicklung der ländlichen Infrastrukturen oder die Sicherung von Angeboten und Strukturen in den verschiedenen Bereichen der Daseinsvorsorge abzielen.

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