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Emissionen: Wenig Spielraum, der genutzt werden sollte!

Die künftigen Emissionsminderungsverpflichtungen stehen fest und sind nicht mehr wegzudiskutieren. Auch eine Aufkündigung, wie unlängst in den USA geschehen, ist bei uns nicht denkbar. Regelinstrumente wie die TA Luft sowie die Düngeverordnung oder die NEC-/NERC-Richtlinie sollen den Prozess einheitlich lenken.

Lesezeit: 4 Minuten

Die künftigen Emissionsminderungsverpflichtungen bis 2020 bzw. 2030 und 2050 stehen fest und sind nicht mehr wegzudiskutieren. Auch eine Aufkündigung, wie unlängst in den USA geschehen, ist bei uns nicht denkbar.


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Regelinstrumente wie die TA Luft sowie die Düngeverordnung oder die NEC-/NERC-Richtlinie sollen den Prozess einheitlich lenken. Vertreter von Genehmigungsbehörden, Planungsbüros, aus der Industrie sowie von Beratung und Praxis diskutierten die Möglichkeiten im Rahmen des DLG-Forums Emissionen am 30. Mai 2017 in Kassel.


Kosteneffizienz, Wirksamkeit und Umweltwirkung im Vordergrund


Rinder-, Schweine- und Geflügelhalter eint die Tatsache, dass alle ihren Beitrag zur Emissionsminderung leisten müssen, um die Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft zu reduzieren. Dies stellte Prof. Heinz Flessa vom Thünen-Institut in seinem Eingangsvortrag fest, berichtet die DLG in einer Zusammenfassung weiter.


Damit die Betriebe die Minderungsverpflichtungen auch mitgehen können, sollten Wirksamkeit, Kosteneffizienz sowie weitere positive Umweltwirkungen bei den Minderungsmaßnahmen im Vordergrund stehen. Eine Steigerung der Stickstoffeffizienz und Minderung von N-Überschüssen, Leistungs- und tiergerechte Fütterung sowie Förderung der Tiergesundheit sowie der Erhalt des Vorrats an organischer Bodensubstanz kommt in diesem Zusammenhang eine wichtige Bedeutung zu.

 

Dr. Gabriele Wechsung vom Umweltbundesamt schloss sich dem Appell zur Nutzung kosteneffizienter Minderungsmaßnahmen an, die zwingend in der gesamten Verfahrenskette Stall, Lagerung und v.a. bei der Ausbringung angewendet werden müssen. Höchste Minderungspotenziale sieht sie bei der emissionsarmen Ausbringung von Wirtschaftsdüngern (v.a. bei Rindern und Geflügel) sowie bei Maßnahmen im Stall (Schweine). Für eine zukunftsfähige Tierhaltung seien tragfähige Entwicklungen erforderlich, um die Existenzsicherung der Landwirte, den Umweltschutz und das Tierwohl in Einklang zu bringen – also im wahrsten Sinne nachhaltig zu sein.

 

Die landwirtschaftliche Beratung sieht bei den technischen Minderungsmöglichkeiten gewisse Grenzen, da noch nicht alle Techniken ausreichend in der Praxis erprobt sind und damit nicht bewertet werden können. Dies machte Sebastian Bönsch von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen deutlich. Nachrüstbarkeit und betriebsindividuelle Lösungen müssen ebenfalls gegeben sein.


Anders sieht es bei den Abluftreinigungsanlagen aus, die zum Beispiel über die DLG-Prüfung Funktionssicherheit und Minderungspotenziale nachweisen können. Diese konnten in den letzten Jahren durch effizienterer Technik und besseres Management auch kostengünstiger betrieben werden (siehe hierzu auch DLG-Merkblatt 403 „Hinweise zum Betrieb von Abluftreinigungsanlagen für die Schweinehaltung“). Dr. Jochen Hahne vom Thünen-Institut in Braunschweig konnte dies anhand der neuesten Entwicklungen am Beispiel von Biofilteranlagen bestätigen.

 

Für die Geflügelhaltung existieren mittlerweile ebenfalls technische Möglichkeiten zur Reduktionsminderung im Stall. Dr. Volker Siemers vom DLG-Testzentrum Technik und Betriebsmittel und Michael Kropsch vom HBLFA Raumberg-Gumpenstein (Österreich) präsentierten Ergebnisse von Indoorverfahren, wie zum Beispiel dem Einsatz spezieller Koppelprodukte aus der Bioethanolerzeugung als Sojaersatz, die in ersten Versuchen über ein erhebliches Reduktionspotenzial hinsichtlich Ammoniak verfügen. Auch die Teilvolumenstrombehandlung in der Hähnchenmast zeigt vielversprechende Ergebnisse, um wirkungsvoll und unter Berücksichtigung von Betriebskosten Emissionen zu mindern.

 

Dr. Wilfried Eckhof vom gleichnamigen Ingenieurbüro machte noch auf einen weiteren Aspekt aufmerksam, den es bei der Genehmigung von Stallanlagen zu berücksichtigen gilt: Die Haftungsfrage. Wer haftet, wenn die prognostizierten Minderungsmaßnahmen nicht eingehalten werden? Betreiber, Hersteller, Ingenieurbüro oder Stall- bzw. Lüftungsbauer?


Auch bei der Einstufung der Wassergefährdungsklasse von Abschlämmwasser seien noch nicht alle Fragen geklärt. Zur Ermittlung und Beurteilung der Umweltwirkungen von Stallanlagen gehören die Emissionsdaten zu den wichtigsten Primärdaten. Hierfür seien vollständige und plausible Datensätze zwingend erforderlich. Die Ermittlung und Bereitstellung dieser Daten muss Bestandteil jeder Projektarbeit zur Entwicklung neuer Haltungstechniken sein. Unabhängige und nach einheitlichen Prüfmethoden getestete Techniken (bspw. nach VERA oder gemäß DLG-Test) helfen diese für die Genehmigung wichtigen Daten zu generieren.

 

Schlussfolgernd kann laut DLG festgehalten werden, dass angesichts der ambitionierten Reduktionsverpflichtungen Emissionsminderungsmaßnahmen aller Art eine wichtige Rolle zukommen, angefangen beim guten Management, der bedarfsgerechten Fütterung, bei einer hohen Tiergesundheit bis hin zu technischen Möglichkeiten im Stall (Indoor-Maßnahmen) bzw. Abluftreinigungstechniken als End-of-Pipe Lösung. Erhebliches Minderungspotenzial steckt noch bei Lagerung, Ausbringung und Verwertung von Wirtschaftsdüngern. Gülle & Co. gilt es zu verwerten und nicht zu entsorgen, daher ist langfristig auch die Kooperation mit Ackerbauern anzustreben.

 

Wissenschaft und Industrie seien aufgefordert, innovative Lösungen zu entwickeln um diese Herausforderungen gemeinsam anzugehen – so könne eventuell ein weiterer Rückgang der Tierbestände verhindert werden, fasst die DLG zusammen.

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