Für die Genehmigung großer Tierhaltungsanlagen gelten künftig strengere Auflagen. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu.
Mit der Neufassung des UVP-Gesetzes werden bisherige Umgehungsmöglichkeiten über die sogenannte „Salami-Taktik“ beseitigt. Bislang können Investoren der UVP-Pflicht entgehen, indem sie ihre Großanlage in mehrere kleine Vorhaben aufteilen, die nacheinander zugelassen werden. Mit der Neuregelung wird nunmehr klargestellt, dass mehrere kleine Anlagen eine Großanlage ergeben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung erfordert.
„Wir stellen mit dem neuen Gesetz klar, dass viele kleine Anlagen, die in Wirklichkeit eine große Anlage sind, auch entsprechend behandelt werden“, erklärte Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks. Die Anlagen dürften künftig nicht mehr ohne UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung zugelassen werden. Hendricks sieht darin „einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz und Mitsprache für die Bürgerinnen und Bürger, wenn es um neue Großställe geht“. Weitere Schritte müssten folgen.