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Entscheidung über Glyphosat wird verschoben

Die EU-Mitgliedstaaten können sich überraschend nicht auf ein Votum über die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat einigen. Die für heute geplante Entscheidung ist vertagt. Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Enthaltung.

Lesezeit: 4 Minuten

Die EU-Mitgliedstaaten können sich überraschend nicht auf ein Votum über die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat einigen. Die für heute geplante Entscheidung ist vertagt. Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Enthaltung.


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In Brüssel ist es heute nicht zu einer Entscheidung zu Gunsten von Glyphosat gekommen. Die EU-Kommission hat die Abschlussberatung für die Verlängerung der Genehmigung im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel vertagt. „Wir haben die Entscheidung der EU-Kommission zur Kenntnis genommen. Wir gehen davon aus, dass die EU-Kommission in Kürze einen neuen Abstimmungstermin benennt", teilte der Sprecher von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt mit. Die Bundesregierung kann sich bis heute nicht zu einer gemeinsamen Position durchringen. "Wir werden auf Basis der dann vorliegenden Informationen eine Ressortabstimmung im Rahmen der Bundesregierung durchführen“, sagte der Sprecher weiter. Gestern hatte die Bundesregierung in der Probeabstimmung im Ständigen Ausschuss mit einer Enthaltung votiert. Zumal Frankreich, Italien, die Niederlande und Schweden sich gegen die Verlängerung der Zulassung entschieden haben, verfehlten die EU-Mitgliedstaaten damit die qualifizierte Mehrheit für den Antrag der EU-Kommission, die den Wirkstoff für 15 Jahre verlängern will.


Frist bis Ende Juni kaum noch zu schaffen


Mit der Vertagung der Entscheidung zu Glyphosat ist unklar, was für die Landwirte ab dem 1. Juli 2016 gilt. Denn zum 30. Juni 2016 läuft die bestehende Zulassung auf EU-Ebene für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat aus. Die Verschiebung für die Wiederzulassung bringt den Zeitplan der EU-Kommission für das Zulassungsverfahren durcheinander. Nach dem Votum der EU-Mitgliedstaaten müsste die EU-Kommission dieses noch formal beschießen. Dieser Beschluss würde dann innerhalb von drei Monaten in Kraft treten. Ob das Prozedere in Brüssel jetzt noch bis Ende Juni zu schaffen ist, ist nicht sicher.


EU-Kommission muss erneut einschreiten


Möglich ist, dass die EU-Kommission die bestehende Zulassung ein drittes Mal für ein halbes Jahr verlängert, so dass es für die Landwirte keine rechtliche Lücke bei der Anwendung gibt. Die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission hätten dann noch bis Ende des Jahres Zeit, dass seit vier Jahren laufende Wiederzulassungsverfahren, in dem der Wirkstoff neu bewertet wurde, endgültig zum Ende zu bringen. "Es ist bedauerlich, wenn wir nochmal eine neue Verlängerung in dem Verfahren brauchen", sagte Thoralf Küchler von der Monsanto Agrar Deutschland GmbH heute gegenüber top agrar.


Wahrscheinlichkeit für Auflagen steigt


Die Wahrscheinlichkeit, dass es nun zu Auflagen für die Anwendung von Glyphosat kommt, steigt mit der Vertagung. Das deutsche Bundesumweltministerium (BMUB) hat für eine Zustimmung zur Neuauflage der Genehmigung von Glyphosat, Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität zur Bedingung gemacht. Weil sich das BMUB mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) darauf bisher nicht einigen konnte, hatte sich Deutschland in Brüssel enthalten.


Kritiker sehen einen Erfolg


Die Kritiker hingegen sind mit der Entscheidung zufrieden. "Die Vertagung ist ein erster großer Erfolg gegen das gesundheitsschädliche Herbizid. Noch vor einer Woche war an eine Verschiebung der Abstimmung nicht zu denken", kommentiert der agrarpolitische Sprecher der Grünen im EU-Parlament, Martin Häusling. Er fordert die  EU-Kommission auf, vor einer Entscheidung über Glyphosat noch die Bewertung der gemeinsamen Pestizid-Kommission der UN-Weltgesundheits- und Ernährungsorganisationen abzuwarten. Diese ist noch für dieses Frühjahr angekündigt.


Verfahren läuft seit mehreren Jahren


Der Wirkstoff Glyphosat ist seit 1974 zugelassen. Die EU schreibt vor, dass in Pflanzenschutzmitteln enthaltende Wirkstoffe regelmäßig nach den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen überprüft werden müssen. Seit vier Jahren läuft dieser Prozess für Glyphosat. Die Europäische Lebensmittelbehörde (Efsa) hatte im November 2015 nach der Sichtung von wissenschaftlichen Daten ihre Empfehlung für die Wiederzulassung heraus gegeben. Im Sommer 2015 hatten die Forscher der Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Glyphosat als "wahrscheinlich krebserregend" für den Menschen eingestuft. Das gesamte Verfahren wird begleitet von Protesten gegen die Anwendung des Wirkstoffes.


Hintergründe:



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