Die Länder haben ihre Meinungsbildung über ein gesetzliches Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden offenbar noch nicht abgeschlossen. Der Agrarausschuss der Länderkammer die Abstimmung über einen von Rheinland-Pfalz vorgelegten Entschließungsantrag vertagt. Darin wird die Forderung nach einem Verbot dieser Form der Pferdekennzeichnung mit den Anforderungen des Tierschutzes begründet. Mittlerweile stünden für die Kennzeichnung von Pferden unter die Haut implantierbare Transponder zur Verfügung, deren Anbringung mit wesentlich weniger Schmerzen, Leiden und Schäden für die Tiere verbunden sei, heißt es in dem Antrag. Darüber hinaus sei die Kennzeichnung mittels eines Transponders für ab dem 1. Juli 2009 geborene Tiere laut EU-Recht grundsätzlich vorgeschrieben. Gegen ein Verbot des Schenkelbrandes sträubt sich insbesondere Niedersachsen.
vgl.: Antrag auf Verbot des Brandzeichens bei Pferden (6.9.2010)