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Entscheidung zur Rückzahlung von Futtermittelkontrollgebühren bis Ende Mai

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat angekündigt, bis Ende Mai über die gesonderte haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Rückzahlung der rechtswidrigen Gebührenbescheide für anlasslose amtliche Futtermittelkontrollen zu entscheiden.

Lesezeit: 2 Minuten

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat angekündigt, bis Ende Mai über die gesonderte haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Rückzahlung der rechtswidrigen Gebührenbescheide für anlasslose amtliche Futtermittelkontrollen zu entscheiden.


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Wie eine Sprecherin des Agrarressorts erklärte, befindet sich das Ministerium diesbezüglich bereits in enger Abstimmung mit dem Finanzressort. Die Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Gebühren in Höhe von 7,1 Mio Euro müsse noch im laufenden Jahr erfolgen.


Darüber hinaus soll laut Landwirtschaftsministerium die Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend der Rechtsprechung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts geändert werden. Dazu würden bereits Gespräche mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und Vertretern der Futtermittelunternehmen geführt. Ziel sei es, die Neuregelungen möglichst noch in diesem Jahr rückwirkend in Kraft zu setzen.


Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte im vergangenen Dezember mehreren Klagen von Futtermittelunternehmen stattgegeben und die Gebührenbescheide für die anlasslosen amtlichen Futtermittelkontrollen aufgehoben. Die Lüneburger Richter sahen in der Struktur der Gebührenregelungen und der Höhe der Pauschalgebühren einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Abgabengerechtigkeit und Belastungsgleichheit.

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