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Entwurf zu niedersächsischer Jagdgesetz-Novelle eingebracht

Auch in Niedersachsen müssen sich die Jäger auf Neuregelungen einstellen. Personen, die an Bewegungsjagden teilnehmen oder auf Federwildjagd gehen, sollen künftig zum regelmäßigen Übungsschießen verpflichtet werden. Bleihaltige Büchsenmunition und Brennecke werden verboten. Dafür sollen Schalldämpfer erlaubt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Auch in Niedersachsen müssen sich die Jäger auf Neuregelungen einstellen. Gemäß dem am 30.November in den Agrarausschuss überwiesenen Entwurf der Regierungsfraktionen über eine Novellierung des Jagdgesetzes sollen Personen, die an Bewegungsjagden teilnehmen oder auf Federwildjagd gehen, künftig zum regelmäßigen Übungsschießen verpflichtet werden.


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Als Begründung für diese geplante Neuerung nannten die Grünen Tierschutzaspekte. Nur wer „gut schießen kann, kann Tiere ohne unnötiges Leid erlegen“. Daneben soll durch die Novelle das bisherige Verbot von Schalldämpfern aufgehoben werden, um Gehörschäden bei Jägern und Jagdhunden zu vermeiden. Ebenfalls vorgesehen ist die Einführung eines Verbotes bleihaltiger Büchsenmunition und von bleihaltigen Flintenlaufgeschossen. Dieses soll ab kommenden April gelten. Für alte Waffen will die Regierung eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2020 einführen.


Die Grünen begründen das geplante Verbot bleihaltiger Munition mit gesundheitlichen Risiken bleibelasteten Wildtierfleisches für Menschen und Tiere. Außerdem gebe es inzwischen genügend Hersteller, die für bleifreie Munition Jagdwaffen herstellten.


Die CDU-Fraktion zeigte sich „grundsätzlich aufgeschlossen“ gegenüber den vorgesehenen Neuregelungen. Allerdings müssten vor einer Novellierung noch wichtige Detailfragen geklärt werden, unterstrich CDU-Abgeordneter Dr. Hans-Joachim Denke-Jöhrens. Vor einem Verbot bleihaltiger Munition müsse es noch so lange eine Übergangsregelung geben, wie die alternative Munition bei der tierschutzgerechten Tötung „noch die bekannten, erheblichen Defizite“ habe.


Den beabsichtigten Verzicht auf bleihaltige Flintenlaufgeschosse nannte Denke-Jöhrens unter Verweis auf die hohe Abprall- und Querschlägergefahr „hochriskant und geradezu fahrlässig“. Hinsichtlich des geforderten Übungsschießens müsse klargestellt werden, ob es sich dabei um regelmäßige Schieß- und damit Benutzungsnachweise oder um Leistungsnachweise handle. Zur Jagdgesetz-Novelle wird am 18. Januar eine Anhörung im Agrarausschuss stattfinden.

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