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Erhöhung der Schlachtzahlen bei Wiesenhof Niederlehme war unzulässig

Auf dem Geflügelschlachthof von Wiesenhof in Niederlehme (Dahme-Spreewald) dürfen nicht mehr so viele Tiere geschlachtet werden wie bisher. Das hat das Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren entschieden. Der Konzern will das aber nicht hinnehmen.

Lesezeit: 2 Minuten

Auf dem Geflügelschlachthof von Wiesenhof in Niederlehme (Dahme-Spreewald) dürfen nicht mehr so viele Tiere geschlachtet werden wie bisher. Das hat das Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren entschieden. Der Konzern will das aber nicht hinnehmen.


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Wie der RBB berichtet, hatte das Verwaltungsgericht Cottbus bereits Ende Januar entschieden, dass der Schlachthof bei Königs Wusterhausen teilweise stillgelegt werden muss. Damit lehnten die Richter einen Eilantrag des Betreibers gegen eine entsprechende Anordnung des Landesumweltamtes ab. In dem Betrieb wird seit mehreren Monaten mehr geschlachtet als ursprünglich genehmigt: Erlaubt waren 120.000 Tiere, derzeit werden aber 160.000 Tiere täglich geschlachtet.


Das Unternehmen begründete die Erhöhung der Kapazitäten mit zwei Bränden 2015 und 2016 in zwei anderen Betrieben des Konzerns. Dadurch sei eine Notlage entstanden, die eine Ausweitung nötig gemacht hätten, berichtet der RBB.


Was das Verwaltungsgericht Cottbus wie auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beanstandeten, dass eine solche Ausweitung der Schlachtmenge ohne entsprechende behördliche Genehmigungen unzulässig sei. Es handelt sich um eine Entscheidung in einem Eilverfahren. Wann eine Entscheidung im Hauptverfahren am Verwaltungsgericht Cottbus getroffen wird, ist noch nicht abzusehen.


Anwohner in Niederlehme klagen seit langem über Geruchs- und Lärmbelästigungen und befürchten Verunreinigungen des Grundwassers. Gegen eine Ausweitung der Kapazitäten gab es bereits mehrere Protestkundgebungen.


Wiesenhof selbst bereitet nach RBB-Informationen aktuell einen erneuten Antrag auf Aufschiebung der sofortigen Stilllegungsverfügung vor. So hätten sich seit der Antragsstellung im September 2017 die Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit verändert, so Wiesenhof. Deshalb sei man zuversichtlich, "zeitnah alle Voraussetzungen für die Genehmigung zu erfüllen."

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