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Erneut deutlicher Anstieg der Erntehelfer aus Rumänien

Der seit geraumer Zeit zu beobachtende Anstieg der Zahl der rumänischen Saisonarbeitskräfte in der deutschen Landwirtschaft hält auch in diesem Jahr an. Wie aus den neuesten Daten der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervorgeht, sind bis Mitte April von den Betrieben 56 473 Erntehelfer aus Rumänien angefordert worden.

Lesezeit: 2 Minuten

Der seit geraumer Zeit zu beobachtende Anstieg der Zahl der rumänischen Saisonarbeitskräfte in der deutschen Landwirtschaft hält auch in diesem Jahr an. Wie aus den neuesten Daten der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervorgeht, sind bis Mitte April von den Betrieben 56 473 Erntehelfer aus Rumänien angefordert worden. Das war rund ein Fünftel mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Damals lag die Zahl der rumänischen Saisonkräfte bei gut 46 000.


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Zuwächse verzeichnen auch die beiden anderen Nationalitäten, die noch der Arbeitserlaubnispflicht unterliegen: Aus Kroatien haben bislang 2 760, aus Bulgarien 1 325 Erntehelfer eine Zulassung erhalten. Arbeitnehmer aus Polen und sieben weiteren mittel- und osteuropäischen EU-Ländern, die am 1. Mai 2004 der Gemeinschaft beigetreten waren, unterliegen bekanntlich seit Jahresbeginn nicht mehr der Zulassungspflicht für eine Saisonbeschäftigung in der Landwirtschaft.


Ab 1. Mai 2011 gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für sämtliche Sektoren. Bulgarien und Rumänien folgen erst Anfang 2013. Kroatien ist das einzige Nicht-EU-Land, mit dem die Bundesregierung eine Vereinbarung über den Einsatz von Saisonarbeitskräften getroffen hat.


Die Bundesregierung will in diesem Jahr zunächst insgesamt 150 000 Erntehelfer aus Rumänien und Bulgarien sowie aus Kroatien zulassen. Sollten sich im Laufe des Jahres Engpässe abzeichnen, soll das Kontingent angehoben werden. Im letzten Jahr waren von den Betrieben knapp 95 000 Saisonkräfte aus Rumänien und jeweils rund 3 000 aus Bulgarien und Kroatien angefordert worden. Die Beantragung der Erntehelfer aus diesen Ländern erfolgt wie bisher im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens über die ZAV. (AgE)

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