Bewirtschafter von Grünlandflächen in besonders geschützten Gebieten erhalten in Niedersachsen weiterhin einen finanziellen Erschwernisausgleich. Dazu hat die Landesregierung in Hannover vergangene Woche die Erschwernisausgleichsverordnung-Grünland beschlossen.
Diese sieht finanzielle Hilfen für Bauern vor, die in der Bewirtschaftung ihrer Flächen durch umweltspezifische Bestimmungen wesentlich eingeschränkt sind. Die Höhe der Zahlungen richtet sich laut Angaben der Staatskanzlei Niedersachsen nach dem Grad der Einschränkung. Umweltminister Olaf Lies bezeichnete es als „richtig und wichtig“, Naturschutzflächen in besonderem Maße zu schützen. Der Ausgleich werde geschaffen, um den Landwirten entgegenzukommen, beispielsweise, wenn sie ihre Flächen nicht mehr mähen oder düngen dürften.
Die Verordnung, die alle drei Jahre neu zu fassen sei, betreffe beispielsweise die Grünlandbewirtschaftung in Naturschutzgebieten. Für den Ausgleich seien 2,6 Mio Euro aus dem Landeshaushalt eingeplant, so die Staatskanzlei. Durch die wirtschaftliche Bewertung einzelner Auflagen in einer Punktwerttabelle werde die Höhe der Zahlungen konsequent an den Produktionseinschränkungen, wie beispielsweise Mähterminen, ausgerichtet. Eine Überkompensation lasse sich aufgrund der gewählten Systematik ausschließen.