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Erst Widerspruchsverfahren dann Klage!

Viele Bauern in NRW und Niedersachsen mussten gegen die Prämienbescheide der Jahre 2011 und 2012 eine teure Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen, weil der Europäische Gerichtshof über die Rechtmäßigkeit der Modulation verhandelt hat, während in anderen Bundesländern ein Widerspruch reichte. Das will der RLV auch.

Lesezeit: 2 Minuten

Viele Bauern in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mussten gegen die Prämienbescheide der Jahre 2011 und 2012 Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen, weil der Europäische Gerichtshof über die Rechtmäßigkeit der Modulation verhandelt hat. Nur mit der Klage hätten die Bauern bei einem günstigen Urteil Anspruch auf Erstattung gehabt. Landwirte in den anderen Bundesländern brauchten dagegen nur Widerspruch einlegen.


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Als der EuGH im März die Rechtmäßigkeit der Modulation bestätigte, blieben die klagenden Bauern in NRW und Niedersachsen auf den Kosten ihrer Klagen sitzen. Darüber ärgert sich der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Friedhelm Decker, sehr.


Hintergrund ist die Abschaffung des Vorverfahren (Widerspruchsverfahren)aus Gründen der Verfahrensvereinfachung. Decker hat deshalb jetzt in einem Schreiben an den Innenminister sowie den Justizminister des Landes die Wiedereinführung des Vorverfahrens gefordert. Unter „schwarz-gelb“ war die aktuell geltende Regelung eingeführt und unter „rot-grün“ bis zum 31. Dezember 2013 verlängert worden.


Gerichte durch tausende Klagen der Landwirte überlastet


Konkreter Anlass für diese Initiative des Präsidenten war die Vielzahl von verwaltungsgerichtlichen Klagen gegen die Prämienbescheide der vergangenen Jahre, und zwar etliche tausende in den beiden Landesteilen. Viele Berufskollegen hätten sich nur zu einer verwaltungsgerichtlichen Klage entschieden, um bis zur Klärung durch den Europäischen Gerichtshof keine Bestandskraft ihres Prämienbescheides eintreten zu lassen.


Demgegenüber habe in den anderen Bundesländern die Erhebung eines Widerspruches gereicht und die zuständigen Behörden hätten daraufhin das Verfahren bis zur höchstrichterlichen Entscheidung ruhend gestellt.


Seine Initiative hat der RLV-Präsident vor allem damit begründet, dass die in NRW bestehende Regelung die Verwaltungsgerichte aufgrund zahlreicher Klagen vor große Herausforderungen gestellt und die Bauern mit unnötigen Verfahrenskosten belastet habe. Im Ergebnis führe der Wegfall eines Vorverfahrens nur zu einer Verhärtung der Auseinandersetzungen und diene damit keinesfalls dem Rechtsfrieden.


„Die Bewahrung des Rechtsfriedens hat aber gewiss einen sehr viel höheren Stellenwert als eine angestrebte Verfahrensvereinfachung, zumal wenn diese auch noch weitgehend verfehlt wird“, stellt dazu Präsident Decker in seinem Schreiben an die beiden zuständigen Landesminister fest. Zugleich hat sich der RLV-Präsident ebenso an Landwirtschaftsminister Johannes Remmel gewandt und diesen unter Verweis auf die tausenden verwaltungsgerichtlichen Klagen wegen der Rechtszweifel an der Modulationskürzung um Unterstützung des berufsständischen Anliegens gebeten. (ad)


Lesen Sie auch:

EuGH: Modulation bleibt wie sie ist (14.3 2013)

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