Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat heute das französische Anbau-Verbot für die gentechnisch veränderte Maissorte MON810 aufgrund einer Formalität aufgehoben hat. Der Gerichtshof argumentiert, dass die französische Regierung das Anbau-Verbot aufgrund der falschen Rechtsgrundlage erlassen hat. Zudem hätte Frankreich die Europäische Kommission nicht rechtzeitig vor dem Erlass des Verbots aufgefordert, die Zulassung des Monsanto-Mais aufzuheben.
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat die Entscheidung deutlich kritisiert. "Frankreich muss jetzt so schnell wie möglich die rechtlichen Details seines Anbau-Verbotes verbessern. Monsanto hat die Klage auf einer reinen Formalität basiert. Das Urteil ändert jedoch nichts daran, dass Frankreich, Österreich und fünf weitere Länder, die den Gentech-Mais aufgrund ungeklärter Umweltrisiken verbieten, weiterhin die rechtliche Grundlage dazu haben", kommentiert Greenpeace-Kampagnenleiter Herwig Schuster und ruft den österreichischen Gesundheitsminister Stöger auf, jetzt rasch sicherstellen, dass das dortige Anbau-Verbot für MON810-Mais EU-rechtlich hält.
Die französische Regierung hatte 2008 den Anbau von MON810 aufgrund der EU-Richtlinie 2001/18/EC verboten, daraufhin hatten Monsanto, Pioneer, die Vereinigung französischer Maisproduzenten und Saatgutproduzenten geklagt. Auch in Österreich, Deutschland, Ungarn, Griechenland und Luxemburg gibt es entsprechende nationale Anbauverbote. (ad)
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