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Agrarreform: Weniger Greening, aber Kappung soll bleiben

Die Agrarexperten im Europaparlament haben sich mehrheitlich für eine Abschwächung des von der Europäischen Kommission geplanten Greenings ausgesprochen, halten aber an der Kappung fest. Im Landwirtschaftsausschuss stimmten sie gestern unter anderem für eine vorläufige Begrenzung ökologischer Vorrangflächen auf 3 % der förderfähigen Fläche von Betrieben, die mehr als 10 ha bewirtschaften.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Agrarexperten im Europaparlament haben sich mehrheitlich für eine Abschwächung des von der Europäischen Kommission geplanten Greenings ausgesprochen, halten aber an der Kappung fest.


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Im Landwirtschaftsausschuss stimmten sie gestern unter anderem für eine vorläufige Begrenzung ökologischer Vorrangflächen auf 3 % der förderfähigen Fläche von Betrieben, die mehr als 10 ha bewirtschaften. Erst ab 2016 müssten die Landwirte 5 % abstellen und nur nach einer weiteren Prüfung durch die Kommission wäre eventuell eine zusätzliche Anhebung auf 7 % ab 2018 möglich.


Prinzipiell soll auf den Flächen eine Produktion möglich sein, solange dabei auf Mineraldünger und Pflanzenschutzmittel verzichtet wird; die Abgeordneten haben vor allem - aber nicht nur - stickstofffixierende Pflanzen im Sinn.


Nur Höfe, die mehr als 10 ha bewirtschaften, müssten ferner mehr als eine Feldfrucht anbauen. Dabei könnten sich Betriebe mit bis zu 30 ha wiederum auf zwei Kulturen im Verhältnis von höchstens 80:20 beschränken. Für größere Betriebe gilt eine Mindestdiversifizierung von drei Früchten, wobei eine allein maximal 75 % und zwei zusammen höchstens 95 % der Fläche einnehmen dürfen.


Grundsätzlich wird ein Grünlandumbruchverbot unterstützt. Die Ökologisierungskomponente soll 30 % der Direktbeihilfen ausmachen. Direktbeihilfen sollen auf maximal 300 000 Euro pro Betrieb begrenzt werden, bereits ab 150 000 Euro würden Kürzungen für zusätzliche Beträge greifen.


Ferner befürwortet der Ausschuss einen verpflichtenden Aufschlag auf die Direktzahlungen für Junglandwirte, will es jedoch den Mitgliedstaaten überlassen, ob sie anstelle der regulären Prämienberechnung Pauschalen von bis zu 1 500 Euro jährlich für Kleinlandwirte einführen.


Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten mittels Listen definieren, welche Art von Unternehmen zunächst einmal keine Direktzahlungen erhalten können; als Beispiele werden Flughäfen, Sportanlagenbetreiber oder der Berg- und Tagebau genannt. Beantragen sie trotzdem Prämien, müssten sie ihren Anspruch nachweisen. Der Abstimmungsmarathon über insgesamt vier Verordnungsvorschläge dauert noch bis Donnerstag. Die Ergebnisse liefern die Vorlage für die Erste Lesung im Plenum voraussichtlich im März. (AgE)


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