Das Europaparlament hat gestern einheitliche Kennzeichnungsregeln für Lebensmittel verabschiedet. Spätestens ab 2015 werden in den EU-Ländern einheitliche und verbraucherfreundliche Informationen auf allen Lebensmittelpackungen zu finden sein, teilte die CDU/CSU-Fraktion anschließend in einer Stellungnahme mit.
Die neuen Regelungen betreffen den Nährwert, Lebensmittelimitate (z.B. Analogkäse oder Klebefleisch), Allergene, die Herkunftsbezeichnung und das Datum des Einfrierens. Außerdem wird die Mindestschriftgröße für die Angabe und deren Platzierung geregelt.
Kaloriengehalt und sechs Nährstoffe müssen nun verpflichtend und in einer übersichtlichen Tabelle aufgeführt werden. Damit man sie besser vergleichen kann, werden die Nährstoffgehalte immer bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben. Die vorgeschlagene Ampelkennzeichnung konnte sich damit nicht durchsetzen.
Möglich sind zusätzliche Angaben in Portionen. In Deutschland hat ein Großteil der Hersteller bereits freiwillig das „1 plus 4“-Modell des Bundesverbraucherministeriums auf der Vorderseite vieler Produkte umgesetzt. (ad)
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