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Evangelische Kirche benachteiligt konfessionslose Bauern

Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) verpachtet ihre Flächen neuerdings bevorzugt an Betriebsleiter, die Mitglied der Kirche sind. Für die bisherigen langjährigen Pächter, die keine Kirchesteuer zahlen, ein riesen Problem.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) verpachtet ihre Flächen neuerdings bevorzugt  an Betriebsleiter, die Mitglied der Kirche sind.  Für die bisherigen langjährigen Pächter, die keine Kirchesteuer zahlen, ein riesen Problem.


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Die Pachtvergabe läuft unter Berücksichtigung von vier gleichwertig zu berücksichtigenden Bewertungskriterien. Das sind die Ortsansässigkeit, Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche, das Pachtpreisangebot sowie weitere Aspekte (Beschäftigte, Ökologie, kirchliches Engagement). Für die bisherigen langjährigen Pächter, die keine Kirchensteuer zahlen, kann das zum Problem werden.


Als Beispiel berichtet die Mitteldeutsche Zeitung über die Agrargesellschaft Warnstedt mit gepachteten 1.900 ha. Bei der Neuvergabe von 100 ha wurde der Betrieb nun nicht mehr berücksichtigt, weil Unternehmenschef Albrecht Kloß nicht Mitglied der Kirche ist. Dabei war er das noch nie, so die Zeitung weiter.



Wie der 67-Jährige mit Verärgerung der MZ sagte, seien in der Region doch alle Heiden. Zur EKM meinte er: „Die wissen nicht, was sie tun!“ Kirchenvertreter Christoph Hackbeil erklärt den Entschluss dagegen so: „Wir legen Wert darauf, dass die Menschen, die uns verbunden sind, unser Vermögen mit pflegen.“ Sprich: Angehörige der Kirche. „Wenn ein Landwirt aus seinen Erträgen Kirchensteuer zahlt, dann haben wir auch etwas davon“, sagt Hackbeil.



Er verweist auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht, wonach u.a. auch für die eigenen Beschäftigten besondere arbeitsrechtliche Regelungen gelten. Erzieherinnen beispielsweise müssen Mitglied der Kirche sein, um in kirchlich geführten Häusern arbeiten zu können.


Im September 2017 hatte die Landeskirche nach Informationen der MZ die Regeln für die Verpachtung geändert: War bisher der Anteil der Gläubigen an der Belegschaft eines Betriebes ausschlaggebend, werden seitdem ausschließlich Geschäftsführer und Gesellschafter berücksichtigt. Bei einer GmbH, wie der Agrargesellschaft Warnstedt, betrifft das nur den geschäftsführenden Gesellschafter - also Albrecht Kloß.


Die Änderungen sollen allerdings auch auf Druck von Kleinbauern zustande gekommen sein, die sich von großen Unternehmen benachteiligt sahen, ist zu hören. Hackbeil bestätigt, dass es vor dem Beschluss in der Landessynode, dem Parlament der Landeskirche, Anhörungen von Landwirten gegeben habe.


Die Warnstedter Agrargesellschaft steht nun vor großen Problemen, schreibt die Zeitung weiter. Das gepachtete Kirchenland liegt inmitten der Ackerflächen. Wenn der Betrieb diese nach und nach verliert, ist Schluss mit den großen Schlägen, es entsteht ein Flickenteppich mit vielen kleinen Flächen, warnt Kloß. Wie, fragt er sich, soll ein neuer Pächter auf die Flächen kommen? „Die lassen sich praktisch nicht herauslösen.“


Zudem habe sein Unternehmen in den letzten Jahren 2,5 Mio. Euro in neue Technik investiert. Verliere man nun alle Kirchenflächen, würde die Zukunftsplanung nicht mehr aufgehen.


Den Kriterienkatalog der Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) für die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen finden Sie .


 


Hinweis der Redaktion:


In einer früheren Fassung hieß es, die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) verpachte nicht mehr an konfessionslose Landwirte. Das ist so nicht korrekt. Landwirte, die nicht der Kirche angehören, habe im Verfahren schlechtere Chancen, den Zuschlag zu bekommen. Das Vergabeverfahren läuft wie folgt: Auf dem Wege einer beschränkten Ausschreibung wird in einem kirchlichen Auswahlverfahren der Pächter ermittelt. Dieser muss die landwirtschaftlichen Mindestanforderungen der EKM erfüllen und darüber hinaus in den vier Bewertungskriterien Ortsansässigkeit, Zugehörigkeit zu einer Gliedkirche der EKD, Pachtpreisangebot sowie weitere Aspekte (Beschäftigte, Ökologie, kirchliches Engagement) der geeignetste Pächter sein. Grundprinzip des Pächterauswahlverfahrens ist die Gleichwertigkeit der vier Auswahlkriterien. Damit wird gleichermaßen wichtigen kirchlichen Anliegen entsprochen.

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