Für die Beibehaltung des EU-Agrarfördersystems „mit Erster und Zweiter Säule in der bisherigen Gewichtung“ haben sich die agrarpolitischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktionen ausgesprochen. In einem am Freitag vorgelegten Positionspapier zur Nutztierhaltung lehnen sie weitere Umschichtungen zu Lasten der Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Unternehmer ab.
Vielmehr müssten, um Investitionen in moderne Tierhaltungssysteme und Stallbauten zu fördern, die Agrarinvestitionsprogramme entbürokratisiert und bei der Verteilung der Gelder aus der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stärker gewichtet werden. Als fairer Gemeinwohlausgleich für die Offenhaltung der Kulturlandschaft sei bei der Ausgleichszulage ein Zuschlag für die Haltung von Raufutterfressern anzustreben.
Die Fraktionen sprechen sich außerdem für eine kritische Prüfung der nationalen Umsetzung der Greening-Vorgaben hinsichtlich Praktikabilität und Bürokratie aus. Mit Blick auf die nationale Politik fordern die Liberalen die Einrichtung einer steuerbefreiten Risikoausgleichsrücklage.
Als Mittel für eine funktionierende marktwirtschaftliche Preisbildung in der gesamten Wertschöpfungskette setzen die FDP-Agrarsprecher eine Stärkung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und der Fusionskontrolle an. Die derzeit starren Lieferbeziehungen zwischen Landwirten und Genossenschaften halten sie für modernisierungsbedürftig; auch die innergenossenschaftliche Demokratie gelte es durch eine Reform des Genossenschaftsgesetzes wieder zu stärken.
Veterinärverwaltung stärken
In Sachen Düngerecht setzten sich die Agrarsprecher der FDP-Landtagsfraktionen für eine „praktikable und bewegliche“ Lösung ein. Das vorrangige Ziel müsse darin bestehen, die Verwendung vorhandener Wirtschaftsdüngermengen in Ackerbauregionen zu fördern, um durch die gleichzeitige Einsparung von mineralischem Dünger insgesamt positive Umwelteffekte zu erzielen. In Bezug auf das landwirtschaftliche Baurecht setzen die Liberalen in ihrem Papier einen Schwerpunkt auf die Entwicklungschancen der Betriebe.
Baurechtliche Tierhaltungsobergrenzen oder kommunale Genehmigungsvorbehalte für die Nutztierhaltung seien abzulehnen. Ferner müssten die baurechtliche Privilegierung der Landwirtschaft im Außenbereich uneingeschränkt erhalten und die Einrichtung zum Beispiel von Hofläden oder agrartouristischen Angeboten erleichtert werden. Schließlich rufen die Agrarsprecher nach einer starken, gut ausgestatteten und handlungsfähigen Veterinärverwaltung. Der Tierschutz sei aber Aufgabe des Staates. Ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen liefe indes auf eine Teilprivatisierung dieses verfassungsrechtlichen Staatsziels hinaus.