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BaWü: FDP fordert Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht

Die FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag hat sich für die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ausgesprochen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag hat sich für die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ausgesprochen. Anlässlich einer Anhörung der zuständigen Landtagsausschüsse zum Thema „Rückkehr des Wolfes nach Baden-Württemberg“ forderte der naturschutzpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Andreas Glück, ein „praktikables Instrumentarium für Monitoring und Management, bevor wir flächendeckend Probleme wie in Brandenburg bekommen“.


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Der Wolf gehöre, wie schon heute der Luchs, mit ganzjähriger Schonzeit ins „Schutzmanagement“ des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG). Es müsse rasch und rechtssicher gehandelt werden können, wenn ein einzelner Wolf keine Scheu vor dem Menschen zeige und Probleme bereite, betonte Glück.


Der Agrarsprecher der Fraktion, Dr. Friedrich Bullinger, verwies auf die Auswirkungen der Rückkehr des Wolfes auf die Nebenerwerbslandwirtschaft und die Offenhaltung der Kulturlandschaften. Es sei heute schon schwer genug, junge Leute dafür zu begeistern, neben dem eigentlichen Beruf noch Weidetiere zu halten. „Diese Nebenerwerbslandwirte, die für unsere Landschaften so wichtig sind, kaufen sich nicht für mehrere Tausend Euro einen Herdenschutzhund oder Schutzzäune. Sie geben nach dem ersten Wolfsriss einfach auf“, warnte Bullinger. Es brauche daher jetzt ein praktikables Instrumentarium für ein Wolfsmanagement, bevor eine Häufung von Nutztierrissen auftrete.


Für den Landesvorsitzenden des Naturschutzbundes Baden-Württemberg (NABU), Johannes Enssle, sind die Forderungen nach einer Überführung des Wolfes ins Jagdrecht jedoch „absurd“. Ihm zufolge zeigen die Erfahrungen aus Sachsen, dass die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht keinerlei Mehrwert bringe. Durch eine Vermischung der verschiedenen Rechtskreise, würde alles nur unnötig verkompliziert, so Enssle. Zudem halte das Bundesnaturschutzgesetz bereits heute die erforderlichen Instrumente bereit, um verhaltensauffällige Wölfe aus der Natur zu entnehmen.


Spanische Viehhalter beklagen Millionenschaden durch den Wolf

 

Unterdessen schreckt eine Meldung aus Spanien die Tierhalter auf: Dort haben Wölfe in der Viehhaltung allein im vergangenen Kalenderjahr Kosten in Millionenhöhe verursacht. Das geht aus Zahlen des Bauernverbandes Unión de Pequeños Agricultores y Ganaderos (UPA) hervor.


So lebten im Jahr 2016 geschätzt rund 3 000 Wölfe auf der iberischen Halbinsel; das waren ein Fünftel mehr als zehn Jahre zuvor. Die Zahl der Wolfsangriffe auf Nutztiere in Spanien bezifferte der Verband für 2016 auf 5 328. Dabei seien insgesamt 10 479 Tiere getötet worden. Die finanziellen Verluste hätten sich auf 4,05 Mio Euro belaufen.


Für Spaniens Viehhalter sei die Koexistenz von Wolf und Nutztier „fast unmöglich“, betonte der Bauernverband. Allerdings sähen sich die Betriebe mit dem Problem allein gelassen, obwohl dieses sowohl aus Sicht des Artenschutzes als auch hinsichtlich der ökonomischen, sozialen und ökologischen Funktionen der extensiven Viehhaltung von gesamtgesellschaftlicher Dimension sei.


Vor diesem Hintergrund forderte der UPA eine tiefgehende und breit angelegte Diskussion unter anderem über die Bejagung von Wölfen. Dort, wo die Art nicht gefährdet sei, müsse eine Kontrolle des Bestandes erfolgen. In Spanien ist die extensive Viehhaltung zwar von abnehmender, im internationalen Vergleich aber immer noch von relativ großer Bedeutung.

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