FFH-Mähwiesen: „Eine intensive Dauerbeweidung ist kritisch“
In Baden-Württemberg dürfen auf FFH-Mähwiesen plötzlich keine Tiere mehr geweidet werden. Warum? Silvia Lehnert von top agrar Südplus sprach mit Dr. Helmuth Zelesny vom Umweltministerium Baden-Württemberg.
In Baden-Württemberg dürfen auf FFH-Mähwiesen plötzlich keine Tiere mehr geweidet werden. Warum? Silvia Lehnert von top agrar Südplus sprach mit Dr. Helmuth Zelesny vom Umweltministerium Baden-Württemberg:
Südplus: In mehreren Landkreisen haben die Unteren Naturschutzbehörden auf FFH-Mähwiesen ein Beweidungsverbot verhängt. Und das obwohl die Flächen schon jahrzehntelang als Weide genutzt wurden. Warum?
Dr. Zelesny: Beim Schutz der FFH- Mähwiesen verzichten wir auf konkrete Nutzungsvorgaben. Das heißt, auch eine Beweidung ist grundsätzlich möglich. Wenn sie aber über Jahre hinweg zu einer schleichenden Verschlechterung der FFH-Fläche führt – wovon bei einer intensiven Dauerbeweidung auszugehen ist – muss dieser Prozess durch Extensivierungsmaßnahmen aufgehalten werden.
Südplus: Muss es dabei gleich ein Verbot der Weidehaltung sein?
Dr. Zelesny:Ich gehe davon aus, dass die Unteren Naturschutzbehörden gute Gründe haben, die Beweidung in den genannten Fällen kritisch zu sehen. Auch wenn ich sie nicht abschließend beurteilen kann, ist mir eines wichtig: Die Naturschutzverwaltung sieht die Bewirtschafter als Partner, die für eine erfolgreiche Umsetzung der FFH-Richtlinie unverzichtbar sind. Sie ist deshalb bemüht, für jeden Einzelfall Lösungen zu finden, die alle mittragen können. So sind durchaus auch Beweidungskonzepte möglich, die den Zustand der FFH-Mähwiese nicht verschlechtern, z. B. die Rotationsweide.
Südplus: Beweidungsverbote in Steillagen werden dazu führen, dass die Flächen verbuschen. Denn die Mahd ist häufig nicht wirtschaftlich...
Dr. Zelesny: In der Tat ist die Aufrechterhaltung einer extensiven Nutzung in den Steillagen – insbesondere im Schwarzwald – eines der Hauptprobleme beim Erhalt der FFH-Mähwiesen. Wenn es hier nicht gelingt, verträgliche Beweidungskonzepte zu finden, bleibt nur die Schnittnutzung. Hier sind wir auf die Hilfe der Bewirtschafter angewiesen. Eines ist aber klar: Eine Verschlechterung der FFH- Flächen, z. B. durch zu intensive Nutzung, ist ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz. Generell rate ich bei der Beweidung von FFH-Mähwiesen zur Vorsicht und empfehle die Abstimmung mit der Naturschutzverwaltung.
Südplus: Welche konkrete Unterstützung bietet das Land den Bewirtschaftern an?
Dr. Zelesny: Das Land fördert den Erhalt der FFH-Mähwiesen auf Steillagen und den Einsatz von Messerbalken mit bis zu 500 €/ha/Jahr. Zudem bieten wir im Rahmen des Förderprogramms „Beratung landwirtschaftlicher Betriebe“ eine kostenlose Biodiversitätsberatung an.
Südplus: Berater und Landwirte wünschen sich eine bessere Zusammenarbeit und mehr Sachverstand beim Personal der Naturschutzverwaltung.
Dr. Zelesny: Diese Kritik ist mir bekannt. Die von den Kartierern erhobenen Daten werden allerdings einer umfangreichen Qualitätskontrolle unterzogen. Sie sind daher sehr verlässlich und nachvollziehbar. Wenn es um den Erhalt oder die Wiederherstellung von FFH-Flächen geht, ist eine intensive Abstimmung zwischen Naturschutz- und Landwirtschaftsverwaltung sowie den Bewirtschaftern unerlässlich. Die zwischenzeitlich in fast allen Kreisen eingerichteten Landschaftserhaltungsverbände können da wertvolle Unterstützung leisten.
Südplus: Darf Festmist auch nach der neuen Düngeverordnung auf FFH-Flächen ausgebracht werden?
Dr. Zelesny: Ja, nach wie vor ist bei Bedarf eine Düngung erlaubt. Natürlich unter der Prämisse, dass sich die FFH-Mähwiese dadurch nicht verschlechtert. Neu ist lediglich das Ausbringverbot von Festmist vom 15. Dezember bis 15. Januar.
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In Baden-Württemberg dürfen auf FFH-Mähwiesen plötzlich keine Tiere mehr geweidet werden. Warum? Silvia Lehnert von top agrar Südplus sprach mit Dr. Helmuth Zelesny vom Umweltministerium Baden-Württemberg:
Südplus: In mehreren Landkreisen haben die Unteren Naturschutzbehörden auf FFH-Mähwiesen ein Beweidungsverbot verhängt. Und das obwohl die Flächen schon jahrzehntelang als Weide genutzt wurden. Warum?
Dr. Zelesny: Beim Schutz der FFH- Mähwiesen verzichten wir auf konkrete Nutzungsvorgaben. Das heißt, auch eine Beweidung ist grundsätzlich möglich. Wenn sie aber über Jahre hinweg zu einer schleichenden Verschlechterung der FFH-Fläche führt – wovon bei einer intensiven Dauerbeweidung auszugehen ist – muss dieser Prozess durch Extensivierungsmaßnahmen aufgehalten werden.
Südplus: Muss es dabei gleich ein Verbot der Weidehaltung sein?
Dr. Zelesny:Ich gehe davon aus, dass die Unteren Naturschutzbehörden gute Gründe haben, die Beweidung in den genannten Fällen kritisch zu sehen. Auch wenn ich sie nicht abschließend beurteilen kann, ist mir eines wichtig: Die Naturschutzverwaltung sieht die Bewirtschafter als Partner, die für eine erfolgreiche Umsetzung der FFH-Richtlinie unverzichtbar sind. Sie ist deshalb bemüht, für jeden Einzelfall Lösungen zu finden, die alle mittragen können. So sind durchaus auch Beweidungskonzepte möglich, die den Zustand der FFH-Mähwiese nicht verschlechtern, z. B. die Rotationsweide.
Südplus: Beweidungsverbote in Steillagen werden dazu führen, dass die Flächen verbuschen. Denn die Mahd ist häufig nicht wirtschaftlich...
Dr. Zelesny: In der Tat ist die Aufrechterhaltung einer extensiven Nutzung in den Steillagen – insbesondere im Schwarzwald – eines der Hauptprobleme beim Erhalt der FFH-Mähwiesen. Wenn es hier nicht gelingt, verträgliche Beweidungskonzepte zu finden, bleibt nur die Schnittnutzung. Hier sind wir auf die Hilfe der Bewirtschafter angewiesen. Eines ist aber klar: Eine Verschlechterung der FFH- Flächen, z. B. durch zu intensive Nutzung, ist ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz. Generell rate ich bei der Beweidung von FFH-Mähwiesen zur Vorsicht und empfehle die Abstimmung mit der Naturschutzverwaltung.
Südplus: Welche konkrete Unterstützung bietet das Land den Bewirtschaftern an?
Dr. Zelesny: Das Land fördert den Erhalt der FFH-Mähwiesen auf Steillagen und den Einsatz von Messerbalken mit bis zu 500 €/ha/Jahr. Zudem bieten wir im Rahmen des Förderprogramms „Beratung landwirtschaftlicher Betriebe“ eine kostenlose Biodiversitätsberatung an.
Südplus: Berater und Landwirte wünschen sich eine bessere Zusammenarbeit und mehr Sachverstand beim Personal der Naturschutzverwaltung.
Dr. Zelesny: Diese Kritik ist mir bekannt. Die von den Kartierern erhobenen Daten werden allerdings einer umfangreichen Qualitätskontrolle unterzogen. Sie sind daher sehr verlässlich und nachvollziehbar. Wenn es um den Erhalt oder die Wiederherstellung von FFH-Flächen geht, ist eine intensive Abstimmung zwischen Naturschutz- und Landwirtschaftsverwaltung sowie den Bewirtschaftern unerlässlich. Die zwischenzeitlich in fast allen Kreisen eingerichteten Landschaftserhaltungsverbände können da wertvolle Unterstützung leisten.
Südplus: Darf Festmist auch nach der neuen Düngeverordnung auf FFH-Flächen ausgebracht werden?
Dr. Zelesny: Ja, nach wie vor ist bei Bedarf eine Düngung erlaubt. Natürlich unter der Prämisse, dass sich die FFH-Mähwiese dadurch nicht verschlechtert. Neu ist lediglich das Ausbringverbot von Festmist vom 15. Dezember bis 15. Januar.