Die Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie haben sich im Sinne der Erhaltung der Biodiversität bewährt und sollten deswegen auch nicht verändert werden. Das haben der Bayerische Jagdverband (BJV) und der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) in einer gemeinsamen Erklärung hervorgehoben, die sie Ende April in Brüssel vorstellten.
Eine klare Absage erteilen sie darin einer Änderung der beiden Richtlinien. Die diesbezüglichen Initiativen würden die Vorgaben schwächen und auf lange Sicht die Rechtssicherheit bei deren Umsetzung gefährden. Beide Verbände stimmten zu, dass eine ordnungsgemäße Jagd innerhalb von Natura-2000-Gebieten weiter praktiziert werden könne, solange sie mit den Erhaltungszielen des Gebietes verträglich sei.
Bayerns Staatsregierung wurde aufgefordert, den zuständigen Behörden mehr Personal und finanzielle Mittel für eine auf die Erhaltungsziele ausgerichtete Umsetzung von Managementplänen bereitzustellen. Darüber hinaus würden auch Mittel für die Wiederherstellung von Lebensräumen oder ein qualifiziertes Monitoring benötigt.
Der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer betonte bei der Veranstaltung in der EU-Vertretung Bayerns, dass die EU hat mit der Einrichtung des Schutzgebietsnetzes „europaweit etwas Großes“ erreicht habe; „doch wir dürfen es nicht nur verteidigen, sondern müssen es jetzt gemeinsam mit allen Beteiligten auch mit Leben füllen“.
Auch für BJV-Präsidiumsmitglied Dr. Wolfgang Schiefer ist eine Verbesserung der Umsetzung von Natura 2000 nötig. Kritik von Wald- und Grundbesitzern, LBV und BJV würden eine auf das Ordnungsrecht aufbauende Umsetzung von Natura 2000 einfordern, wurde zurückgewiesen. Richtig sei hingegen, dass sie in einem gemeinsamen Positionspapier festgehalten hätten, dass sie ihre Unterstützung bei einer ordnungsgemäßen Umsetzung des Natura-2000-Netzwerks anböten, zum Beispiel bei der Betreuung der Gebiete.
Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber stellte fest, dass viele ehemalige Kritiker und Skeptiker heute von Natura 2000 überzeugt seien und anerkennen würden, was dadurch für die natürliche Vielfalt und für das Naturkapital der einzelnen Regionen in der Europäischen Union habe erreicht werden können.