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Fachschaft der Uni Göttingen empört über Spillers Äußerungen

Prof. Dr. Achim Spiller von der Uni Göttingen hat mit seinem Ruf nach mehr staatlicher Kontrolle der Tierhalter für viel Empörung gesorgt. Spiller hat bekanntlich eine Spezialeinheit ähnlich wie bei der Kripo für unangekündigte Hofbesuche gefordert. Jetzt haben ihm seine Studenten einen Beschwerdebrief geschrieben.

Lesezeit: 4 Minuten

Prof. Dr. Achim Spiller von der Uni Göttingen hat mit seinem Ruf nach mehr staatlicher Kontrolle der Tierhalter für viel Empörung gesorgt. Spiller hat bekanntlich eine Spezialeinheit ähnlich wie bei der Kripo für unangekündigte Hofbesuche gefordert, weil die heutigen Kontrolleure angeblich mit den Bauern unter einer Decke stecken. Nun hat sich auch die Studentische Fachschaft Agrarwissenschaften der Uni Göttingen in einem Brief an ihren Professor gewandt. Hier der Text im Originalwortlaut:


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„Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Spiller,

 

mit großer Bestürzung haben wir Ihren Standpunkt in der FAZ am 13.01.2017 gelesen und möchten zu Ihrem Beitrag gerne Stellung nehmen. Wir sind von Ihren Ausführungen und pauschalisierenden Aussagen über den Berufstand der Landwirte, sowie dem dazugehörigen Kontrollsystem für Lebensmittelsicherheit maßlos enttäuscht. Wir erwarten von Ihnen, als Professor der Fakultät für Agrarwissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen, einen sachlichen, wissenschaftlich fundierten und problemlöseorientierten Artikel. Stattdessen führen Ihre aggressiven, populistischen Schuldzuweisungen nur zu einer weiteren Spaltung der Bevölkerung vom Berufsstand der Landwirte.


Zitat: „...Nicht selten wissen Landwirte am Besten, wo und wie getrickst wird. Sie teilen dieses Wissen aber nicht mit den Kontrolleuren. Hier ist zu überlegen, ob Whistleblowing gefördert werden sollte...“.


Leider können Sie Ihre Aussagen mit keinerlei Fakten untermauern. Wie in jeder Branche hat die Agrarwirtschaft vereinzelt mit „schwarzen Schafen“ unter den Tierhaltern zu kämpfen. Aber ihre Vermutung auf einen gesamten Berufsstand zu beziehen ist unseres Erachtens verantwortungslos. Diese „schwarzen Schafe“ sind selbstverständlich ein Problem. Aber mit „Whistleblowing“ eine fragwürdige Art und Weise einer Kontrolle zu fordern und vorzuschlagen ist ein nicht hinnehmbarer Vorschlag. Ihre Aussagen fördern nur das bereits angespannte Verhältnis von Tierschutzbünden und Landwirten über kriminelle, nächtliche Stalleinbrüche.

 

Desweiteren weisen Ihre Aussagen keinerlei Fachwissen über amtliche und private QS- Kontrollen von Tierhaltern auf. Ihre Vorstellungen über die Durchführung und Organisation von Kontrollen des QS - Systems ist höchst fehlerhaft. Sie zweifeln an, dass Kontrolleure mit einer landwirtschaftlichen Berufsausbildung, inklusive zwei Jahre Berufserfahrung, nicht genügend Sachverstand besitzen um landwirtschaftliche Betriebe zu kontrollieren und zu bewerten.

 

Wir fragen Sie daher: Wer könnte für diese Aufgabe sachlich und fachlich besser aufgestellt sein? Das QS-System arbeitet rechtskonform nach der EU – Leitlinie für eine gute fachliche Praxis für freiwillige Zertifizierungssysteme für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel. Dadurch sichert das QS-System strenge Anforderungen, zu denen alle Tierhalter verpflichtet sind.

 

Zitat: „...Wer weiß, dass am nächsten Tag der Kontrolleur vorbeikommt, wird seine Unterlagen in Ordnung bringen. Tierhalter müssen etwas aufschreiben, welche Medikamente sie ihren Tieren geben. Da lässt sich in einer Nachtschicht einiges nachtragen. Nicht zulässige Antibiotika verschwinden...“


Fakt ist: Jede einzelne Medikamentenabgabe an jedes einzelne Tier wird durch einen fachlich gut ausgebildeten Tierarzt sorgfältig ausgeführt und dokumentiert. Der Tierhalter ist zu einer regelmäßigen und ordnungsgemäßen Dokumentation verpflichtet. Andernfalls drohen starke Sanktionen oder Geldbußen. Demnach ist die sorgfältige Dokumentation im Interesse aller Tierhalter.

 

Ihr Vorwurf über den Einsatz nicht zugelassener Antibiotika beschämt nicht nur uns Landwirte, sondern auch die Berufsgruppe der Tierärzte. Die Abgabe von Medikamenten (einschließlich Antibiotika) wird streng geregelt und ausschließlich vom zuständigen Tierarzt verordnet. Ihre Falschaussage über die Abgabe illegaler Antibiotika ist nichts weiter als blinder Populismus über ein sensibles Thema. Sie sprechen in Ihrem Artikel dem sehr gut ausgebildeten Berufsstand der Landwirte nicht nur die Fähigkeit ab, ordnungsgemäß zu dokumentieren, sondern werfen den Tierhaltern außerdem ein großes Maß an krimineller Energie vor.

 

Wir, ihre Studierenden der Fakultät für Agrarwissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen können Ihren Forderungen und Aussagen nicht folgen. Zudem weist Ihr Artikel keinerlei Quellen für Ihre Behauptungen auf. Dies ist unserer Meinung nach kein wissenschaftliches Arbeiten, wie wir es von unseren Professoren erwarten. Wir wünschen uns in Zukunft, dass Sie Probleme oder persönliche Meinungen sachlich und problemlöseorientiert vortragen. Es hilft nicht, die allgemeine Bevölkerung mit Behauptungen zu verwirren und einen gesamten Berufsstand zu denunzieren. Wir sind enttäuscht, dass sich jemand aus dem renommierten wissenschaftlichen Bereich der Agrarwissenschaften mit solchen Artikeln Gehör verschaffen muss.

 

In Zukunft wünschen wir uns eine sachliche und fachlich korrekte Diskussion über die Zukunft der Nutztierhaltung in Deutschland. Im Namen der Studierendenschaft der Fakultät für Agrarwissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen."

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