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Fachsymposium zum Thema Stalleinbruch: Was tun im Ernstfall?

Tierrechtler dringen immer wieder nachts in Ställe ein. Wie können Landwirte ihren Betrieb schützen? Über diese Frage diskutierten vergangenen Dienstag Nadine Henke (Tierärztin und Agrarbloggerin), Kim Gericke (Rechtsanwältin) und Hermann Grupe (FDP) beim Fachsymposium an der Hochschule Osnabrück.

Lesezeit: 3 Minuten

Tierrechtler dringen immer wieder nachts in Ställe ein. Wie können Landwirte ihren Betrieb schützen? Über diese Frage diskutierten vergangenen Dienstag Nadine Henke (Tierärztin und Agrarbloggerin), Kim Gericke (Rechtsanwältin) und Hermann Grupe (FDP) beim Fachsymposium an der Hochschule Osnabrück.


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Für Nadine Henke spielt bei der Thematik die aktive Öffentlichkeitsarbeit ein große Rolle: „Wir halten 2000 Sauen, wir sind klassische Massentierhalter. Trotzdem behaupten wir: Das, was wir machen, ist tiergerecht! Tierrechtsaktivisten können keinen Skandal erfinden, wenn vorher schon alles auf der eigenen Facebook-Seite oder Homepage veröffentlicht ist“, so ihre These. „Seid schon vor der Krise online und zeigt Euch“, gibt sie Landwirten mit auf den Weg. Als sie 2014 selbst Opfer eines Stalleinbruchs wurde, fand sie ihre Jungsauen bei fließendem Wasser in der Gülle stehend vor. Bevor schaurige Bilder verbreitet werden konnten, setzte Henke selbst Fotos davon auf ihre Facebook-Seite. Die Einbrecher wurden nie gefunden, aber aus Henkes Stall sind auch keine Bilder im Fernsehen aufgetaucht. Für rund 20.000 € investierte der Betrieb in ein Überwachungssystem: Außenkameras und Türkontakte sollen den Stall vor unbefugtem Betreten schützen.


Rechtsanwältin Kim Gericke empfiehlt, ein Schild mit der Aufschrift „Dieser Stall wird videoüberwacht“ aufzuhängen. Das Einbruch nicht gleich Einbruch ist, konnte die Rechtsanwältin anhand der Paragraphen §123 StGB Hausfriedensbruch, §303 StGB Sachbeschädigung, §201 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und §243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls, verdeutlichen. Bereits das Hereintragen von Keimen in den Stall werde als Sachbeschädigung geführt. Gericke erklärte zudem, dass Einbrüche nur auf Antrag strafrechtlich verfolgt würden und dieser Strafantrag unbedingt in den drei Monate nach dem Einbruch vom Betriebsinhaber persönlich gestellt werden müsse. 


Auf der einen Seite stehe der Landwirt mit dem Recht auf Privat- und Sozialsphäre, dem Recht am eigenen Wort und dem Verfügungsrecht über die eigene Darstellung. Auf der anderen Seite stehe der Tierschutz sowie die Presse- & Meinungsfreiheit. Nach richterlicher Unabhängigkeit werde die Entscheidung gefällt, wo das überwiegende Interesse liege. Eine Freisprechung der Einbrecher erfolge meist dann, wenn die zuständigen Behörden vor Ort untätig oder gerichtliche Kontrollen vor Ort nicht möglich seien, so die Rechtsanwältin. Sie legte allen Landwirten ans Herz, ihre Arbeit im Stall so detailliert wie möglich zu dokumentieren, um im Ernstfall die fachgemäße Arbeit beweisen zu können. 


Der FDP-Politiker Hermann Grupe sieht die Information der Gesellschaft über die Umstände in Land- und Tierwirtschaft als wichtig an, doch distanzierte sich ausdrücklich von der Verwendung von „Zerrbildern“. Er wünsche sich in der Debatte mehr Sachlichkeit und weniger Anprangerung.


Veranstaltet wurde die Diskussionsrunde durch die Absolventenvereinigung Landwirtschaft und Ökotrophologie e.V. und dem Verein Tierhaltung modern und transparent e.V. Tierhaltung modern und transparent ist eine Initiative von Landwirtschaftsstudenten der Hochschule Osnabrück. Ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel, Verbraucher über die moderne Tierhaltung zu informieren. Der Vorstand besteht aus acht Studenten der Hochschule Osnabrück, welche allesamt in der Fachrichtung Agrarwissenschaften studieren. Zusammen betreiben sie die Internet- und Social-Mediaseiten „Massentierhaltung aufgedeckt- So sieht es in deutschen Ställen aus“.


 

 

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