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Felßner legt Einspruch gegen Strafbefehl ein

Den von der Staatsanwaltschaft Nürnberger-Fürth verhängten Strafbefehl über 150 Tagessätze wegen Einleitung von Silagewasser auf ein Nachbargrundstück will BBV-Vizepräsident Günther Felßner nicht akzeptieren. Der 51-Jährigen hat Einspruch eingelegt. Felßner hält die Strafe für "fehlerbehaftet".

Lesezeit: 2 Minuten

Den von der Staatsanwaltschaft Nürnberger-Fürth verhängten Strafbefehl über 150 Tagessätze wegen Einleitung von Silagewasser auf ein Nachbargrundstück will BBV-Vizepräsident Günther Felßner nicht akzeptieren. Der 51-Jährigen hat Einspruch eingelegt.

 

Laut einem Zeitungsbericht in den Nürnberger Nachrichten, die sich auf die Pegnitz-Zeitung, beruft, hält Felßner die Strafe für "fehlerbehaftet". Er könne den Strafbefehl "nicht mit dem Gefühl der Gerechtigkeit" annehmen. Der Landwirt hatte ein eigenes, ihn entlastendes Gutachten in Auftrag gegeben und sagt nun, dieses sei von der Justiz nicht gewürdigt worden. "Es wurde nicht widerlegt". Die Staatsanwaltschaft kontert jedoch auf Nachfrage der Zeitung,  dass es zu Felßners Gutachten eine Stellungnahme eines Sachverständigen gegeben habe. Nur sei der auch zu keinem anderen Ergebnis gekommen, als das erste Gutachten der Staatsanwaltschaft.

 

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die aufgrund einer anonymen Anzeige im Herbst 2016 in Gang gekommen waren, gelangten zu dem Ergebnis, dass der Landwirt über einen längeren Zeitraum hinweg mit Silagesickersäften belastete Abwässer in das im Wasserschutzgebiet liegende Nachbargrundstück geleitet haben soll. Dabei wurden nach Erkenntnissen des Gutachtens, das sich auf umfangreiche Bodenproben beruft, oberes Grundwasser, Boden sowie Hangwasser des Grundstücks, das im Reservegebiet der Trinkwasserversorgung der Stadt Lauf liegt, verunreinigt. Zudem soll das Sterben von mehreren Dutzend Buchen auf die Einleitung zurückzuführen sein.

 

Hätte Günther Felßner die Strafe von 150 Tagessätzen akzeptiert, hätte er die Vorwürfe nach geltendem Recht anerkannt und wäre vorbestraft gewesen. Nun wird der Fall vor dem Amtsgericht Hersbruck komplett neu aufgerollt werden.

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