Fernsehsender dürfen heimlich angefertigte Aufnahmen aus Ställen zeigen, wenn sie damit Verstöße von öffentlichem Interesse offenlegen. Das Aufdecken von Missständen würde den Hausfriedensbruch überwiegen, urteilte heute der Bundesgerichtshof (BGH) und gab damit dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) recht. Dieser hatte Filmaufnahmen verwendet, die illegal in Hühnerställen von Bio-Betrieben aufgenommen wurden.
Ein Tierschützer hatte das Material 2012 angefertigt und dem MDR überlassen. Der Sender strahlte die Bilder in der Sendung Exclusiv im Ersten und im ARD-Magazin Fakt aus. Die Aufnahmen zeigten Hühner, die zum Teil federlos waren oder tot am Boden lagen.
Der Erzeugerzusammenschluss Fürstenhof GmbH aus Mecklenburg-Vorpommern klagte gegen die Veröffentlichung und war in den beiden Vorinstanzen erfolgreich. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hatte zuletzt argumentiert, dass die Aufnahmen keine strafbaren Missstände gezeigt hätten und der Tierschützer Hausfriedensbruch begangen habe. Der MDR legte daraufhin Revision vor dem BGH ein und gewann.