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Feuerwehr kühlt Schweine im Viehtransporter

Am Freitag hat die Polizei in der Gemeinde Löwenberger Land (Brandenburg) einen mit Schweinen beladenen Viehtransporter kontrolliert. Der Fahrer hatte die vorgeschriebene Lenk- und Ruhezeit überschritten.

Lesezeit: 3 Minuten

Am Freitag hat die Polizei in der Gemeinde Löwenberger Land (Brandenburg) einen mit Schweinen beladenen Viehtransporter kontrolliert. Der Fahrer hatte die vorgeschriebene Lenk- und Ruhezeit überschritten. Da die Weiterfahrt untersagt wurde, bestellten Polizei und Ordnungsamt dann die örtliche Feuerwehr, da die Schweine bei den sommerlichen Temperaturen überhitzt gewesen seien und gekühlt werden mussten.


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Außerdem füllten die Rettungskräfte die Tränken mit Wasser auf, um das Tierwohl zu gewährleisten, berichtet die Märkische Allgemeine. Gegen die Spedition und den Fahrer wird nun wegen Verstoß der Lenk- und Ruhezeiten ein Verfahren eingeleitet.


Das ist vorgeschrieben


Für Tiertransporte über weite Strecken – soweit sie Nutztiere und eine wirtschaftliche Tätigkeit betreffen – gelten u. a. folgende rechtliche Anforderungen:


1. Der Unternehmer muss der zuständigen Landesbehörde vorab einen Transportplan zur Kontrolle vorlegen. Überprüft werden soll, ob die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften plausibel ist.


2. Das verwendete Fahrzeug muss speziell für lange Beförderungen zugelassen sein. Wichtige Voraussetzungen für die Zulassung von Straßenfahrzeugen sind:

  • Es ist ein Navigationssystem vorhanden, das Aufzeichnungen über den Standort (GPS), die Uhrzeit und das Öffnen und Schließen der Ladeklappe führt.
  • Im Bereich der Tiere wird die Temperatur aufgezeichnet und zwischen „5 °C und 30 °C, mit einer Toleranz von ± 5 °C“ gehalten. Wird dieser Temperaturbereich verlassen, muss der Fahrer gewarnt werden.
  • Einer mindestens 24-stündigen Ruhepause dürfen beim Straßentransport folgende Transportzeiten vorausgehen:



    Bei nicht abgesetzten Jungtieren (auf temperierte Milch bzw. Milchersatz angewiesene Tiere wie junge Kälber) sind zwei Transportphasen à maximal 9 Stunden zulässig, die von einer Ruhepause von mindestens 1 Stunde unterbrochen sein müssen.



    Bei Rindern sind zwei Transportphasen à maximal 14 Stunden zulässig, die von einer Ruhepause von mindestens 1 Stunde unterbrochen sein müssen.



    Die Ruhepausen sollen der Versorgung mit Wasser und nötigenfalls Futter dienen. Übersteigt die Ruhepause 1 Stunde verringert sich die Zeit für die anschließende Transportphase entsprechend.



    Schweine dürfen für 24 Stunden transportiert werden, eine ständige Versorgung mit Wasser vorausgesetzt.



    Die zuständige Behörde am Versandort kann die Einhaltung der Vorschriften auch im Nachhinein überprüfen und dabei die Aufzeichnungen des Navigationssystems zum Standort- und Temperaturverlauf sowie zum Öffnen und Schließen der Ladeklappe berücksichtigen.


Klöckner: Tierschutz darf nicht an Grenzen enden


Nach Ausstrahlung der Kontraste-Sendung am 24. Mai stellte unterdessen Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner klar, dass Tiere beim Transport nicht unnötig leiden dürfen. „Bilder von Rindern, die in LKW stundenlang ohne Wasser an Grenzübergängen stehen müssen, sind schwer zu ertragen und führen unsere EU-weiten Regelungen zum Schutz der Tiere ad absurdum“, sagte die CDU-Politikerin am Freitag und erinnerte daran, dass im EU-Recht klar geregelt ist, wie Tiere beim Transport per LKW versorgt werden müssen.


„Es ist genau festgelegt, wie oft und wie lange sie Ruhepausen bekommen. Ich bin froh über diesen hohen Standard.“ Sie ermahnte die Organisatoren und Transportunternehmen, verantwortlich für die Einhaltung dieser Regeln zu sein. Sie werde das Thema Tiertransporte in Nicht-EU-Staaten jetzt auch auf EU-Ebene thematisieren.


„Der Tierschutz darf nicht an Grenzen enden.“ Ziel sei die Revision der maßgeblichen Verordnung (EG) Nr. 1/2005. Die optimale und harmonisierte Anwendung der bestehenden Vorschriften soll Gegenstand der eingerichteten EU-Tierschutzplattform sein, für deren Schaffung sich Deutschland stark gemacht hatte. Jüngst hat die Kommission eine Plattform-Untergruppe Tiertransport eingerichtet. Deutschland ist durch das BMEL und das Friedrich Loeffler-Institut vertreten.

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