Im Oktober 2017 hatte die Feuerwehr aus Dassow und Selmsdorf zwei Tage lang versucht, ein Kalb aus einer überschwemmten Weide zu holen. Das misslang jedoch; später konnte der Besitzer das verängstigte Tier selbst mit Futter ohne fremde Hilfe an Land locken.
Das Amt Schönberger Land fordert nun aber 4.000 Euro Gebühr von ihm. Laut der Ostseezeitung begründet die Gemeinde dies damit, dass der Landwirt nicht kooperativ gewesen sei. Dieser geht inzwischen juristisch gegen die Forderung vor. Laut Gesetzeslage müssen Feuerwehreinsätze bezahlt werden, wenn Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Wie der 53-Jährige aus Lübeck der Zeitung erklärte, habe es Meinungsverschiedenheiten mit Mitarbeitern des Kreisveterinäramtes gegeben. Die Behörde habe das Kalb anfangs betäuben wollen, später sollte das Tier sogar getötet werden, als die Rettungsmaßnahmen zu scheitern drohten. Er habe den Abschuss des Tieres dann aber verhindert. Die Kuh lebt heute auf dem Hof des Landwirts, wurde auf den Namen „Flipper“ getauft und erfreut sich bester Gesundheit, so die Zeitung.