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Finales Gezerre um die Stoffstrombilanzverordnung

Kurz vor der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat am Freitag, nimmt die Debatte um die Stoffstrombilanz-Verordnung weiter an Fahrt auf. Die Grünen drohen mit einer Blockade. Die Ökobetriebe sehen sich in der Stoffstrombilanz-Verordnung benachteiligt und fordern Änderungen.

Lesezeit: 2 Minuten

Kurz vor der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat am Freitag, nimmt die Debatte um die Stoffstrombilanz-Verordnung weiter an Fahrt auf. Die Grünen drohen mit einer Blockade. Die Ökobetriebe sehen sich in der Stoffstrombilanz-Verordnung benachteiligt und fordern Änderungen.


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Die finale Abstimmung über die Stoffstrombilanzverordnung im Bundesrat am Freitag sorgt weiter für Schlagzeilen. Die grün mitregierten Bundesländer wollten die Verabschiedung am Freitag verhindern, kündigt Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer in der Süddeutschen Zeitung (SZ) erneut an. Gemeinsam mit den grünen Ministern aus Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Berlin, Hessen und Bremen wirft er der Bundesregierung vor, die Stoffstrombilanz-Verordnung im Nachhinein entschärft zu haben. Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) versucht die Regierung laut der SZ noch zu beeinflussen. Der Entwurf müsse „dringend nachgebessert werden“, zitiert sie ein Schreiben der VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche an das Bundeslandwirtschaftsministerium.


Ökobetriebe fühlen sich benachteiligt


Die Verbände der Ökobetriebe appellieren ebenfalls auf den letzten Metern noch einmal für Änderungen in der Stoffstrombilanzverordnung. Der Verordnungsentwurf des BMEL erlaube „Betrieben bei denen zu viel Gülle anfällt“ großzügige Rabatte. Stattdessen müssten Bio-Betriebe kommagenau bilanzieren, auch wenn sie in keiner Weise zur Grundwasserbelastung beitragen, beschwert sich Felix Prinz zu Löwenstein, Vorstandsvorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Wenn es keine Änderungen mehr über den Bundesrat am Freitag gebe, müsse es nach der Wahl einen neuen Verordnungsvorschlag geben, so zu Löwenstein.


Bundeseinheitliche Regeln stehen auf dem Spiel


Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hingegen wirbt derzeit bei den Ministerpräsidenten um Unterstützung für die Stoffstrombilanzverordnung aus seinem Haus. Sollte es am Freitag keine Einigkeit dazu im Bundesrat geben, ist ungewiss, ob Bund und Länder noch bundeseinheitliche Regeln für die Stoffstrombilanz bis zu deren Einführung am 1. Januar 2018 hinbekommen. Ansonsten könnte ein Flickenteppich mit verschiedenen Länderregeln zur Stoffstrombilanz drohen.


Einführung der Stoffstrombilanz bereits beschlossene Sache


Der Beschluss für die Einführung einer Stoffstrombilanz ist schon im Düngegesetz, dem Bundestag und Bundesrat bereits im Frühling 2017 zugestimmt haben, gefallen. Danach müssen ab dem 1.1.2018 viehstarke Betriebe mit mehr als 50 GV oder mit mehr als 30 ha bei einer Tierdichte von mehr als 2,5 GV/ha Stoffstrombilanzen erstellen. Ab 2023 wird die Bilanz für alle Betriebe ab 20 ha oder mit mehr als 50 GV verpflichtend. Die Stoffstrombilanzverordnung soll einheitliche Details für alle Bundesländer zur Erstellung einer solchen Nährstoffbilanzierung bringen.

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