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Fleischindustrie: Arbeitgeber lassen Mindestlohn scheitern

Der Abschluss eines neuen Branchenmindestlohns für die Fleischindustrie ist nach Ansicht der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) an den Arbeitgebern gescheitert. Neben dem Entgelt sollte auch die Vergütung der Umkleide- und Wegezeit geregelt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Abschluss eines neuen Branchenmindestlohns für die Fleischindustrie ist nach Ansicht der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)  an den Arbeitgebern gescheitert. Und das, obwohl sich Anfang 2018 die NGG und der federführende Verband der Ernährungswirtschaft (VdEW) geeinigt hatten. Neben dem Entgelt sollte auch die Vergütung der Umkleide- und Wegezeit geregelt werden.

 

Guido Zeitler, stellvertretender NGG-Vorsitzender erklärt dazu: „Die Arbeitgeber waren nicht bereit, einen Tarifvertrag über einen Branchenmindestlohn ohne eine solche Regelung zu vereinbaren. Der Regelung zu Umkleide- und Wegezeiten haben wir deshalb mit ‚starken Bauchschmerzen‘ zugestimmt. Gleichzeitig haben wir dem Arbeitgeberverband den Abschluss eines Tarifvertrags ohne eine solche Regelung angeboten.“


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Pauschale Regelungen zur Umkleide- und Wegezeit sind rechtlich seit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) umstritten. Das BAG hatte entschieden, dass beruflich veranlasste Umkleide- und entsprechende Wegezeiten als Arbeitszeit zu vergüten seien.


„Wir sind nach wie vor bereit, mit den Verbänden der Ernährungsindustrie einen Branchenmindestlohn für die Fleischindustrie zu vereinbaren. Es darf nicht sein, dass die schwere Arbeit der Menschen in der Fleischindustrie nur mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde vergütet wird. Genauso wenig darf zugelassen werden, dass die Arbeitgeber aufgrund zu gering bezahlter Umkleide- und Wegezeiten den gesetzlichen Mindestlohn unterlaufen können“, so Zeitler. Die Gewerkschaft NGG fordere die Arbeitgeber auf, unverzüglich wieder an den Verhandlungstisch zu finden.

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