Die französische Regierung lotet zurzeit die Möglichkeiten dafür aus, selbstständigen Landwirtinnen im Mutterschutz ihre Einkommen zu sichern. Die mit Fragen der Gleichstellung betraute Staatssekretärin Marlène Schiappa erklärte, ein parlamentarisches Gremium befasse sich zurzeit mit den bestehenden Optionen, und zwar insbesondere auch unter finanziellen Gesichtspunkten. Es gebe zwar bereits eine Ersatzleistung für den Ausfall der Arbeitskraft, diese ermögliche aber keine fortlaufende Kompensation der Mütter.
Staatspräsident Emmanuel Macron hatte im Wahlkampf eine Vereinheitlichung der Mutterschutzregelungen angekündigt, nach der alle Frauen von vergleichbaren Ersatzleistungen profitieren sollen wie derzeit die angestellten Arbeitnehmerinnen. Diesen sind in Frankreich auch im landwirtschaftlichen Bereich bislang die Entgeltersatzleistungen vorbehalten; den selbstständigen Müttern wird im Rahmen einer Kompensation durch die landwirtschaftliche Krankenversicherung (AMEXA) unter die Arme gegriffen.
Nach Angaben der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (MSA) erhielten im vorvergangenen Jahr 1 043 von insgesamt 1 579 Landwirtinnen im Mutterschutz eine entsprechende Unterstützung, die im Schnitt für 100 Tage in Anspruch genommen wurde.